Vertragsrecht · Karlsruhe
Verträge sind Werkzeuge. Wenn sie nicht funktionieren, müssen sie geschärft werden.
Wir prüfen Ihre Verträge auf Risiken, gestalten neue, verhandeln strittige. Wir denken unternehmerisch — was hilft Ihrem Geschäft, was bremst es. Theoretische Vollständigkeit ist nicht das Ziel.
Wann Sie uns brauchen
Drei typische Situationen.
AGB- und Vertragsaudit
Ihre AGB sind Jahre alt, ergänzt um drei Sonderfälle und für niemanden mehr lesbar. Wir machen einen Reset.
Streit mit Lieferanten
Ein Lieferant hält sich nicht an die Vereinbarung. Sie wollen Druck machen, aber nicht ohne Plan B.
Vertragsverhandlung Großkunde
Ihr neuer Großkunde schickt einen Vertrag, der für Sie nicht geht. Wir verhandeln mit, ohne den Deal zu zerstören.
Was wir tun
Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
- •Vertragsprüfung mit Risikobewertung — wir markieren, was kritisch ist und was nice-to-have
- •Vertragsneufassung oder -anpassung, abgestimmt auf Ihre Praxis
- •Vertragsverhandlung in Ihrem Namen oder im Hintergrund
- •Reaktion auf Vertragsverletzungen — von der Mahnung bis zum gerichtlichen Verfahren
- •AGB-Erstellung, B2B oder B2C, mit Update-Hinweis bei Gesetzesänderungen
Honorar
Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.
Einfache Vertragsprüfungen rechnen wir oft als Pauschale ab — typisch zwischen 600 und 1.500 € pro Vertrag, abhängig vom Umfang. Komplexere Themen wie Verhandlung oder Streit per Stundensatz mit klarer Schätzung. Vor Beauftragung steht immer ein Festpreis-Angebot oder eine Stundenobergrenze.
Weiterführend
Begriffe aus dem Glossar
- Abnahme — Der Moment, in dem Sie ein Werk als vertragsgemäß annehmen. Danach ist die Vergütung fällig, die Beweislast dreht sich, die Verjährung läuft.
- AGB — Vorformulierte Vertragsbedingungen für viele Verträge. Sie gelten nur, wenn sie wirksam einbezogen sind, und auch unter Unternehmern nur, soweit sie den Partner nicht unangemessen benachteiligen.
- Dienstleistungsvertrag — Ein Vertrag über Tätigkeit ohne Erfolgsversprechen: Beratung, Wartung, Support nach Stunden. Bezahlt wird das Bemühen, nicht das Ergebnis.
- Garantie — Eine freiwillige Zusage über das gesetzliche Maß hinaus. Wer mit „Garantie“ wirbt, muss halten, was in den Garantiebedingungen steht, und zwar zusätzlich zur Gewährleistung.
- Gewährleistung — Ihr gesetzliches Recht, wenn gelieferte Ware oder ein bestelltes Werk mangelhaft ist: Nachbesserung, dann Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Gilt auch ohne Vereinbarung.
Kontakt
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