Handel & Vertrieb · Karlsruhe
Im Vertrieb passieren Dinge schnell. Reaktion muss auch schnell sein.
Cold Mailings, Abmahnungen, Wettbewerbsstreit, B2B-Vertriebsverträge. Wir handeln pragmatisch — was rettet die Situation, was kostet möglichst wenig, was sichert Sie für die Zukunft.
Wann Sie uns brauchen
Drei typische Situationen.
Reaktion auf Abmahnung
Ein Wettbewerber oder Verbraucherschutzverein mahnt Sie ab. Sie wollen nicht reflexartig unterschreiben, aber auch nicht ignorieren.
B2B-Vertriebsvertrag
Sie expandieren mit einem neuen Vertriebspartner und brauchen einen sauberen Vertrag — Provision, Kündigung, Wettbewerbsverbot, Datenschutz.
Cold-Mailing-Schaden begrenzen
Sie haben mehrere tausend Werbe-E-Mails ohne saubere Einwilligung verschickt. Eine erste Abmahnung ist da. Was jetzt klug ist — und was nicht.
Was wir tun
Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
- •Reaktion auf Abmahnungen — modifizierte Unterlassungserklärungen, Streitbeilegung
- •B2B-Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Vertriebspartnerschaften
- •Wettbewerbsrechtliche Beratung zu Werbung, Online-Shop, Marketingmaßnahmen
- •Marken- und Domainrechtsstreit
- •Begleitung von Cold-Mailing-Schäden — was tun, wenn die Abmahnwelle kommt
Honorar
Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.
Reaktion auf einzelne Abmahnungen meist als Festpreis (typisch 600–1.500 €). Vertriebsverträge je nach Komplexität pauschal oder nach Stundensatz. Bei mehreren parallelen Themen — typisch nach Cold-Mailing-Wellen — passt oft ein Mini-Mandat mit Stundenobergrenze.
Weiterführend
Begriffe aus dem Glossar
- Handelsrecht — Das Sonderrecht der Kaufleute: schnellere Fristen, weniger Schutz, mehr Bindung. Rügepflicht, Bestätigungsschreiben, formlose Bürgschaft. Wer im Handelsregister steht, spielt nach diesen Regeln.
- Handelsvertreter — Der selbständige Vermittler, der für Sie Geschäfte abschließt oder vermittelt. Bei Vertragsende steht ihm ein Ausgleich von bis zu einer Jahresprovision zu, den Sie nicht ausschließen können.
- Sorgfaltserklärung (EUDR) — Wer Holz, Papier, Kaffee, Kakao, Soja, Rind, Kautschuk oder Palmöl in Verkehr bringt, muss vorher eine Sorgfaltserklärung im EU-System abgeben. Große Unternehmen ab Ende 2026, kleine ab Mitte 2027.
- Widerruf — Verbraucher können Fernabsatzverträge 14 Tage lang ohne Grund lösen. Ist die Belehrung fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf über ein Jahr. Unternehmer als Kunden haben kein Widerrufsrecht.
Fristen im Fristen-Radar
- 28. Juni 2025Barrierefreiheit: Pflicht für Onlineshops und digitale Dienste
- 12. Sept. 2025Data Act: Nutzer haben Anspruch auf ihre Gerätedaten
- 2. Aug. 2026EU AI Act: Transparenzpflichten (Art. 50)
- 11. Sept. 2026Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Schwachstellen
Aktuelles dazu
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