Arbeitsrecht · Karlsruhe
Arbeitsrecht ist Personalführung mit anderen Mitteln.
Wir beraten ausschließlich Arbeitgeber — Mittelständler, GmbHs, Inhabergeführte Betriebe. Vom Vertrag bis zur Trennung. Mit Blick auf das, was zählt: dass Ihr Betrieb funktioniert, auch wenn's eng wird.
Wann Sie uns brauchen
Drei typische Situationen.
Arbeitsvertrag mit Bonus-Modell
Sie wollen einen Top-Mitarbeiter halten und brauchen einen Vertrag, der das richtig abbildet — Bonus, Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung.
Trennung leitender Angestellter
Eine Trennung ist unausweichlich, aber emotional aufgeladen. Wir gestalten den Prozess sauber — vom Aufhebungsvertrag bis zur Kommunikation.
Reaktion auf Klage vor Arbeitsgericht
Ein gekündigter Mitarbeiter klagt. Sie wollen den Streit nicht eskalieren, aber auch nicht das Falsche unterschreiben.
Was wir tun
Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
- •Arbeitsvertrags-Gestaltung — vom Standard bis zur Sondervereinbarung
- •Aufhebungsverträge, Abwicklung, strategische Trennungsbegleitung
- •Vertretung vor Arbeitsgerichten in BW, mit Fokus auf praxistaugliche Vergleiche
- •Beratung zu Bonus, Provision, Wettbewerbsverboten, Geheimhaltung
- •Compliance bei Massenentlassungen, Betriebsänderungen
Honorar
Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.
Vertragsgestaltung meist als Festpreis (z. B. 800–1.500 € pro Vertrag). Vertretung vor Arbeitsgerichten nach RVG oder Stundensatz mit Schätzung. Im Audit oder Abo enthalten — falls Sie laufenden Bedarf haben.
Weiterführend
Begriffe aus dem Glossar
- Abfindung — Geld für den Verzicht auf den Arbeitsplatz. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es fast nie; die Abfindung ist Verhandlungsergebnis, und die Faustformel lautet ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.
- Abmahnung (Arbeitsrecht) — Die Warnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung: konkreter Verstoß, Aufforderung zur Änderung, Androhung der Kündigung. Ohne sie hält die spätere Kündigung selten.
- Arbeitsgericht — Das Gericht für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Drei Wochen Klagefrist nach Kündigung, Güteverhandlung als erster Termin, in erster Instanz zahlt jeder seinen Anwalt selbst.
- Aufhebungsvertrag — Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, schriftlich, meist gegen Abfindung. Schneller und sicherer als eine Kündigung, aber mit Fallstricken beim Arbeitslosengeld.
- Außerordentliche Kündigung — Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Zwei Wochen Zeit ab Kenntnis, meist vorherige Abmahnung nötig, hohe Hürden vor Gericht.
Fristen im Fristen-Radar
Aktuelles dazu
Beiträge zu diesem Thema
Fristlose Kündigung: Warum Sie Mitarbeiter auch im Urlaub anhören müssen
Steht ein schwerer Vorwurf gegen einen Mitarbeiter im Raum und ist der Betroffene gerade im Urlaub, warten viele Arbeitgeber dessen Rückkehr ab – aus Rücksicht auf die Erholung, oft auch aus Unsicherheit. Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2025 entschieden, dass dieses Abwarten die fristlose Kündigung kosten kann. Wer eine Verdachtskündigung im Urlaub des Mitarbeiters erwägt, muss die Aufklärung sofort starten – die Zwei-Wochen-Frist läuft sonst einfach weiter.
Homeoffice oder Mobilarbeit: Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber wirklich treffen
In vielen Unternehmen läuft alles, was außerhalb des Büros passiert, unter dem Stichwort „Homeoffice". Rechtlich verbergen sich dahinter aber zwei unterschiedliche Modelle – mit unterschiedlichen Pflichten für Sie als Arbeitgeber. Wer beides in einer Vereinbarung vermischt, übernimmt oft mehr Verantwortung, als er wollte.
Freistellung nach Kündigung: Warum Ihre Standardklausel nicht mehr trägt
Viele Arbeitsverträge enthalten einen Satz, der in der Praxis selten hinterfragt wird: Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt freistellen. Das Bundesarbeitsgericht hat im März 2026 entschieden, dass eine solche pauschale Klausel unwirksam ist. Wenn Sie sich bei einer Freistellung nach Kündigung bisher auf Ihren Standardvertrag verlassen haben, steht diese Grundlage nicht mehr.
KI-Protokolle in Meetings: Was Sie vor dem Start regeln sollten
KI-Assistenten schreiben in Meetings mit, fassen zusammen und verteilen Aufgaben – bequem, schnell und in fast jedem Videokonferenzsystem schon eingebaut. Rechtlich ist der Knopf „Aufzeichnung starten" aber keine Kleinigkeit: Er berührt Strafrecht, Datenschutz und Mitbestimmung gleichzeitig. Wer KI-Protokolle in Meetings einsetzt, sollte die Rahmenbedingungen einmal sauber klären – danach ist der Einsatz unproblematisch.
Entgelttransparenz 2026: Was Arbeitgeber jetzt tun
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, ein deutsches Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Trotzdem hat sich die Rechtslage zum 8. Juni 2026 verschoben: Über die richtlinienkonforme Auslegung des bestehenden Rechts und über Art. 157 AEUV wirken zentrale Vorgaben zur Entgelttransparenz 2026 schon jetzt. Für Arbeitgeber heißt das: abwarten ist keine Strategie.
Kontakt
Neu bei uns? Ein Gespräch genügt.
Fünfzehn Minuten, kostenfrei: Sie schildern, was los ist. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen – und was es kostet.
Lieber schreiben? Zum Kontaktformular
Sie sind bereits Mandant? Dann wie gewohnt: Anruf oder WhatsApp.