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Arbeitsrecht · Karlsruhe

Arbeitsrecht ist Personalführung mit anderen Mitteln.

Wir beraten ausschließlich Arbeitgeber — Mittelständler, GmbHs, Inhabergeführte Betriebe. Vom Vertrag bis zur Trennung. Mit Blick auf das, was zählt: dass Ihr Betrieb funktioniert, auch wenn's eng wird.

Wann Sie uns brauchen

Drei typische Situationen.

Arbeitsvertrag mit Bonus-Modell

Sie wollen einen Top-Mitarbeiter halten und brauchen einen Vertrag, der das richtig abbildet — Bonus, Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung.

Trennung leitender Angestellter

Eine Trennung ist unausweichlich, aber emotional aufgeladen. Wir gestalten den Prozess sauber — vom Aufhebungsvertrag bis zur Kommunikation.

Reaktion auf Klage vor Arbeitsgericht

Ein gekündigter Mitarbeiter klagt. Sie wollen den Streit nicht eskalieren, aber auch nicht das Falsche unterschreiben.

Was wir tun

Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.

  • •Arbeitsvertrags-Gestaltung — vom Standard bis zur Sondervereinbarung
  • •Aufhebungsverträge, Abwicklung, strategische Trennungsbegleitung
  • •Vertretung vor Arbeitsgerichten in BW, mit Fokus auf praxistaugliche Vergleiche
  • •Beratung zu Bonus, Provision, Wettbewerbsverboten, Geheimhaltung
  • •Compliance bei Massenentlassungen, Betriebsänderungen

Honorar

Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.

Vertragsgestaltung meist als Festpreis (z. B. 800–1.500 € pro Vertrag). Vertretung vor Arbeitsgerichten nach RVG oder Stundensatz mit Schätzung. Im Audit oder Abo enthalten — falls Sie laufenden Bedarf haben.

Weiterführend

Begriffe aus dem Glossar

  • Abfindung — Geld für den Verzicht auf den Arbeitsplatz. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es fast nie; die Abfindung ist Verhandlungsergebnis, und die Faustformel lautet ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.
  • Abmahnung (Arbeitsrecht) — Die Warnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung: konkreter Verstoß, Aufforderung zur Änderung, Androhung der Kündigung. Ohne sie hält die spätere Kündigung selten.
  • Arbeitsgericht — Das Gericht für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Drei Wochen Klagefrist nach Kündigung, Güteverhandlung als erster Termin, in erster Instanz zahlt jeder seinen Anwalt selbst.
  • Aufhebungsvertrag — Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, schriftlich, meist gegen Abfindung. Schneller und sicherer als eine Kündigung, aber mit Fallstricken beim Arbeitslosengeld.
  • Außerordentliche Kündigung — Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Zwei Wochen Zeit ab Kenntnis, meist vorherige Abmahnung nötig, hohe Hürden vor Gericht.

Fristen im Fristen-Radar

Aktuelles dazu

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