Corona-Hilfen auf Null gesetzt: Fehlende Unterlagen allein rechtfertigen keine Rückforderung
Jahre nach der Bewilligung kommt Post von der Bewilligungsstelle: Der Schlussbescheid setzt die Corona-Hilfe auf null Euro fest, der gesamte Betrag ist zurückzuzahlen. Als Grund steht dort oft nur, dass nachträglich angeforderte Unterlagen nicht eingereicht wurden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dieser Praxis im August 2026 deutliche Grenzen gesetzt – und das ist für jede laufende Rückforderung von Corona-Hilfen relevant.
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