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Gesellschaftsrecht · Karlsruhe

Gesellschaftsrecht ist die Architektur Ihres Unternehmens.

Vom ersten Gründungsschritt bis zum komplexen Gesellschafterwechsel. Wir beraten praktisch — was passt zu Ihrer Situation, was zu vermeiden ist, und welche Fallen typische Standard-Beratung übersieht.

Wann Sie uns brauchen

Drei typische Situationen.

GmbH-Gründung

Sie gründen, brauchen den richtigen Gesellschaftsvertrag, eine saubere Geschäftsführer-Vereinbarung, vielleicht auch ein Gesellschafterabkommen.

Gesellschafterwechsel

Ein Gesellschafter steigt aus, ein neuer kommt rein. Anteile bewerten, übertragen, finanzielle Abwicklung — alles muss zusammenpassen.

Geschäftsführer-Vertrag

Sie werden Geschäftsführer oder stellen einen ein — der Vertrag muss zur Realität passen, nicht zum Lehrbuch.

Was wir tun

Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.

  • •Gesellschaftsvertragsgestaltung für GmbH, UG, KG, GbR
  • •Geschäftsführer-Verträge — inkl. Vergütung, Bonus, D&O-Versicherung
  • •Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragung
  • •Gesellschafterabkommen / Pooling-Vereinbarungen
  • •Beratung zu Haftungsfragen, Compliance, Geschäftsführer-Pflichten

Honorar

Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.

Gründungen und Verträge meist als Festpreis. Komplexere Strukturen oder M&A-Themen per Stundensatz mit klarer Obergrenze. Bei laufendem Bedarf rechnet sich oft das Abo — gerade bei Wachstumsunternehmen.

Weiterführend

Begriffe aus dem Glossar

  • Business Judgment Rule — Keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die auf angemessener Information, ohne Interessenkonflikt und zum Wohl der Gesellschaft getroffen wurden. Der Schutz hängt an der Dokumentation.
  • D&O-Versicherung — Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Die Gesellschaft schließt sie ab, das Organ ist versichert. Auf Deckungssumme, Ausschlüsse und Nachmeldefrist kommt es an.
  • Existenzgründung — Was in den ersten Wochen rechtlich stehen muss: Rechtsform, Anmeldungen, Verträge, AGB, Impressum, Datenschutz, E-Rechnung. Die meisten Gründer holen das nach, wenn es schon Geld gekostet hat.
  • Geschäftsführerhaftung — Der Geschäftsführer haftet der GmbH privat für Sorgfaltsverstöße, Dritten bei Insolvenzverschleppung, Steuern, Sozialabgaben und Cyber-Pflichten. Ressortaufteilung entlastet nur mit Kontrolle.
  • Gesellschafterbeschluss — Die Entscheidung der Gesellschafter über das, was die Geschäftsführung nicht allein darf. Form, Mehrheit und Protokoll entscheiden über die Wirksamkeit; Anfechtung binnen eines Monats.

Fristen im Fristen-Radar

Kontakt

Neu bei uns? Ein Gespräch genügt.

Fünfzehn Minuten, kostenfrei: Sie schildern, was los ist. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen – und was es kostet.

Sie sind bereits Mandant? Dann wie gewohnt: Anruf oder WhatsApp.

Telefon 0721 98191979WhatsApp 0172 6939399