Gesellschaftsrecht · Karlsruhe
Gesellschaftsrecht ist die Architektur Ihres Unternehmens.
Vom ersten Gründungsschritt bis zum komplexen Gesellschafterwechsel. Wir beraten praktisch — was passt zu Ihrer Situation, was zu vermeiden ist, und welche Fallen typische Standard-Beratung übersieht.
Wann Sie uns brauchen
Drei typische Situationen.
GmbH-Gründung
Sie gründen, brauchen den richtigen Gesellschaftsvertrag, eine saubere Geschäftsführer-Vereinbarung, vielleicht auch ein Gesellschafterabkommen.
Gesellschafterwechsel
Ein Gesellschafter steigt aus, ein neuer kommt rein. Anteile bewerten, übertragen, finanzielle Abwicklung — alles muss zusammenpassen.
Geschäftsführer-Vertrag
Sie werden Geschäftsführer oder stellen einen ein — der Vertrag muss zur Realität passen, nicht zum Lehrbuch.
Was wir tun
Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
- •Gesellschaftsvertragsgestaltung für GmbH, UG, KG, GbR
- •Geschäftsführer-Verträge — inkl. Vergütung, Bonus, D&O-Versicherung
- •Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragung
- •Gesellschafterabkommen / Pooling-Vereinbarungen
- •Beratung zu Haftungsfragen, Compliance, Geschäftsführer-Pflichten
Honorar
Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.
Gründungen und Verträge meist als Festpreis. Komplexere Strukturen oder M&A-Themen per Stundensatz mit klarer Obergrenze. Bei laufendem Bedarf rechnet sich oft das Abo — gerade bei Wachstumsunternehmen.
Weiterführend
Begriffe aus dem Glossar
- Business Judgment Rule — Keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die auf angemessener Information, ohne Interessenkonflikt und zum Wohl der Gesellschaft getroffen wurden. Der Schutz hängt an der Dokumentation.
- D&O-Versicherung — Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Die Gesellschaft schließt sie ab, das Organ ist versichert. Auf Deckungssumme, Ausschlüsse und Nachmeldefrist kommt es an.
- Existenzgründung — Was in den ersten Wochen rechtlich stehen muss: Rechtsform, Anmeldungen, Verträge, AGB, Impressum, Datenschutz, E-Rechnung. Die meisten Gründer holen das nach, wenn es schon Geld gekostet hat.
- Geschäftsführerhaftung — Der Geschäftsführer haftet der GmbH privat für Sorgfaltsverstöße, Dritten bei Insolvenzverschleppung, Steuern, Sozialabgaben und Cyber-Pflichten. Ressortaufteilung entlastet nur mit Kontrolle.
- Gesellschafterbeschluss — Die Entscheidung der Gesellschafter über das, was die Geschäftsführung nicht allein darf. Form, Mehrheit und Protokoll entscheiden über die Wirksamkeit; Anfechtung binnen eines Monats.
Fristen im Fristen-Radar
- 1. Jan. 2025E-Rechnungspflicht: Empfang für alle Unternehmen
- 6. März 2026NIS-2: Registrierungsfrist beim BSI
- 1. Jan. 2027E-Rechnungspflicht: Versand ab 800.000 € Umsatz
- 1. Jan. 2028E-Rechnungspflicht: Versand für alle Unternehmen
Kontakt
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