IT & Datenschutz · Karlsruhe
Datenschutz ist eine Aufgabe wie jede andere — kein Bremsklotz.
Wir lösen DSGVO-Themen pragmatisch. Was muss wirklich umgesetzt werden, was ist überreguliert. Wenn Sie laufenden externen Datenschutzbeauftragten brauchen — unsere Schwesterfirma DSBX GmbH ist genau dafür da.
Wann Sie uns brauchen
Drei typische Situationen.
Datenschutzerklärung-Update
Ihre Website-Datenschutzerklärung ist von 2018, ergänzt um drei Tools, die jemand mal eingebaut hat. Wir machen einen sauberen Reset.
Reaktion auf Datenpanne
Ein Mitarbeiter hat versehentlich eine E-Mail mit Kundenliste an den falschen Empfänger geschickt. Was jetzt — melden, nicht melden, dokumentieren wie?
KI-Nutzungs-Audit
Ihre Mitarbeiter nutzen ChatGPT, Claude, Copilot. Sie wissen nicht, wo Risiken liegen — und ob die Konkurrenz schon Vorteile zieht.
Was wir tun
Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
- •Datenschutzerklärung und Cookie-Banner-Strategie
- •Reaktion auf Datenpannen (Meldung, Dokumentation, Kommunikation)
- •AVV-Verträge (Auftragsverarbeitung) prüfen oder neu erstellen
- •KI-Nutzungs-Audit für Ihren Betrieb
- •Beratung zu Microsoft-365-Nutzung, Cloud-Setups, internationalen Datenflüssen
- •Übergang in laufende Betreuung über DSBX GmbH (eigene Schwesterfirma)
Honorar
Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.
Einzelmaßnahmen meist als Festpreis (z. B. Datenschutzerklärung-Update 800–1.200 €). Reaktion auf Datenpanne nach Aufwand. Wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten brauchen, läuft das über die DSBX GmbH — separates Angebot, eigener Vertrag.
Weiterführend
Begriffe aus dem Glossar
- Auftragsverarbeitung (AVV) — Jeder Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO: Cloud, Newsletter-Tool, IT-Wartung, KI-Dienst. Ohne AVV ist die Übermittlung rechtswidrig.
- Betreiber und Anbieter (AI Act) — Die KI-Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen: Anbieter entwickeln oder vermarkten, Betreiber nutzen in eigener Verantwortung. Fast jedes Unternehmen ist Betreiber, manche ungewollt Anbieter.
- Cyber Resilience Act — Die EU-Verordnung für alles mit Chip und Datenverbindung: Schwachstellen melden, sicher entwickeln, Updates liefern. Meldepflicht ab September 2026, Vollanwendung Dezember 2027.
- Data Act — Nutzer vernetzter Produkte haben Anspruch auf die Daten, die ihre Geräte erzeugen, und dürfen sie an Dritte weitergeben. Hersteller müssen den Zugang einbauen, Datensperr-Klauseln sind unwirksam.
- Datenpanne: Meldepflicht — Verlorene, gestohlene oder falsch versandte Daten sind binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn ein Risiko besteht. Auch die nicht gemeldete Panne muss dokumentiert sein.
Fristen im Fristen-Radar
- 2. Feb. 2025EU AI Act: Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4)
- 28. Juni 2025Barrierefreiheit: Pflicht für Onlineshops und digitale Dienste
- 12. Sept. 2025Data Act: Nutzer haben Anspruch auf ihre Gerätedaten
- 6. März 2026NIS-2: Registrierungsfrist beim BSI
Aktuelles dazu
Beiträge zu diesem Thema
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Ein Anruf oder ein Schreiben der Kriminalpolizei: Man bittet um die Kundendaten hinter einer Bestellnummer, um die Adresse eines früheren Mitarbeiters oder um die Videoaufnahmen vom Werkstor. Viele Unternehmen liefern in dieser Situation sofort – aus Respekt vor der Behörde. Das ist verständlich, aber datenschutzrechtlich nicht folgenlos: Ein Auskunftsersuchen der Polizei entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen Verantwortung für die Daten.
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Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht aus der europäischen KI-Verordnung. Wer einen Chatbot auf der Website laufen lässt, KI-generierte Bilder in der Werbung einsetzt oder Inhalte automatisiert erstellen lässt, muss das gegenüber Kunden offenlegen. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – und anders als bei vielen anderen Compliance-Themen kann jeder Wettbewerber von außen prüfen, ob Sie die Pflicht erfüllen.
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