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IT & Datenschutz · Karlsruhe

Datenschutz ist eine Aufgabe wie jede andere — kein Bremsklotz.

Wir lösen DSGVO-Themen pragmatisch. Was muss wirklich umgesetzt werden, was ist überreguliert. Wenn Sie laufenden externen Datenschutzbeauftragten brauchen — unsere Schwesterfirma DSBX GmbH ist genau dafür da.

Wann Sie uns brauchen

Drei typische Situationen.

Datenschutzerklärung-Update

Ihre Website-Datenschutzerklärung ist von 2018, ergänzt um drei Tools, die jemand mal eingebaut hat. Wir machen einen sauberen Reset.

Reaktion auf Datenpanne

Ein Mitarbeiter hat versehentlich eine E-Mail mit Kundenliste an den falschen Empfänger geschickt. Was jetzt — melden, nicht melden, dokumentieren wie?

KI-Nutzungs-Audit

Ihre Mitarbeiter nutzen ChatGPT, Claude, Copilot. Sie wissen nicht, wo Risiken liegen — und ob die Konkurrenz schon Vorteile zieht.

Was wir tun

Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.

  • •Datenschutzerklärung und Cookie-Banner-Strategie
  • •Reaktion auf Datenpannen (Meldung, Dokumentation, Kommunikation)
  • •AVV-Verträge (Auftragsverarbeitung) prüfen oder neu erstellen
  • •KI-Nutzungs-Audit für Ihren Betrieb
  • •Beratung zu Microsoft-365-Nutzung, Cloud-Setups, internationalen Datenflüssen
  • •Übergang in laufende Betreuung über DSBX GmbH (eigene Schwesterfirma)

Honorar

Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.

Einzelmaßnahmen meist als Festpreis (z. B. Datenschutzerklärung-Update 800–1.200 €). Reaktion auf Datenpanne nach Aufwand. Wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten brauchen, läuft das über die DSBX GmbH — separates Angebot, eigener Vertrag.

Weiterführend

Begriffe aus dem Glossar

  • Auftragsverarbeitung (AVV) — Jeder Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO: Cloud, Newsletter-Tool, IT-Wartung, KI-Dienst. Ohne AVV ist die Übermittlung rechtswidrig.
  • Betreiber und Anbieter (AI Act) — Die KI-Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen: Anbieter entwickeln oder vermarkten, Betreiber nutzen in eigener Verantwortung. Fast jedes Unternehmen ist Betreiber, manche ungewollt Anbieter.
  • Cyber Resilience Act — Die EU-Verordnung für alles mit Chip und Datenverbindung: Schwachstellen melden, sicher entwickeln, Updates liefern. Meldepflicht ab September 2026, Vollanwendung Dezember 2027.
  • Data Act — Nutzer vernetzter Produkte haben Anspruch auf die Daten, die ihre Geräte erzeugen, und dürfen sie an Dritte weitergeben. Hersteller müssen den Zugang einbauen, Datensperr-Klauseln sind unwirksam.
  • Datenpanne: Meldepflicht — Verlorene, gestohlene oder falsch versandte Daten sind binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn ein Risiko besteht. Auch die nicht gemeldete Panne muss dokumentiert sein.

Fristen im Fristen-Radar

Aktuelles dazu

Beiträge zu diesem Thema

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    Ein Anruf oder ein Schreiben der Kriminalpolizei: Man bittet um die Kundendaten hinter einer Bestellnummer, um die Adresse eines früheren Mitarbeiters oder um die Videoaufnahmen vom Werkstor. Viele Unternehmen liefern in dieser Situation sofort – aus Respekt vor der Behörde. Das ist verständlich, aber datenschutzrechtlich nicht folgenlos: Ein Auskunftsersuchen der Polizei entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen Verantwortung für die Daten.

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