Ausgangslage
Eine mittelständische Maschinenbau-GmbH hatte über mehrere Monate rund 4.000 Werbe-E-Mails an potenzielle B2B-Kunden verschickt — ohne dokumentierte Einwilligung. Eine erste Abmahnung von einem Verbraucherschutzverein war eingegangen, mit Forderung nach Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Geschäftsführer war besorgt: theoretisch lauerten 4.000 weitere Abmahnungen.
Risiko
Wenn jeder Empfänger eine Abmahnung schicken würde, wäre das existenzbedrohend gewesen — sechsstellige Folgekosten denkbar. Die naheliegende Reaktion: panische Unterlassungserklärung, alle künftigen Mailings einstellen, Geld zurückstellen.
Was wir gemacht haben
Wir haben die erste Unterlassungserklärung modifiziert — nur soweit nötig, ohne Schadensersatz-Anerkenntnis. Vorbereitete Antwortmuster für mögliche weitere Abmahnungen, abgestuft nach Absender (Verbraucherschutzverein vs. Konkurrent vs. Privatperson). Parallel: Cold-Mailing-Prozess gestoppt, neuer DSGVO-konformer Outreach-Prozess aufgesetzt.
Ergebnis
Es kam tatsächlich nur diese eine Abmahnung. Folgekosten waren minimal, weil die Reaktion auf die erste sauber war und keinen weiteren Anlass gab. Gesamtkosten der Mandantin lagen bei unter 10 % der ursprünglichen Worst-Case-Schätzung.
Alle Stories sind anonymisiert. Wir veröffentlichen niemals identifizierbare Mandanten-Informationen ohne explizite Freigabe.
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