Neue Pflichten, Stichtage, Übergangsfristen für Unternehmer im Mittelstand — chronologisch, gefiltert auf das, was Sie wirklich betrifft, mit dem, was jeweils zu tun ist.
Stand: 27. September 2026Laufend aktualisiert · quellengeprüft
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Was zu tun ist
Alle Umweltaussagen über sämtliche Kanäle erfassen — auch Verpackungen mit langem Vorlauf
Jede Aussage auf Belegbarkeit prüfen; pauschale Claims durch konkrete, überprüfbare ersetzen
Eigene „Fantasie-Siegel" entfernen — nur anerkannte Zertifizierungssysteme sind zulässig
Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030") nur mit öffentlichem Umsetzungsplan
Klimaneutralität nicht mehr allein mit Kompensation begründen; keine gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften als Besonderheit bewerben
Ware, die schon im Handel ist: Auslieferung vor dem 27. September belegen und Korrekturen dokumentieren. Der neue § 15b UWG (vom Bundestag beschlossen, noch nicht verkündet) hilft nur im Einzelfall und gilt nicht für Website und Shop
Rechtsgrundlage
Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43); setzt den werberechtlichen Teil der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 um, die die UGP-Richtlinie ändert. Nicht zu verwechseln mit der separaten Green-Claims-Richtlinie, die einen anderen Weg genommen hat.
Harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung anbringen: im Laden sichtbar, mindestens im Format A4; im Onlineshop farbig und vor Vertragsschluss
Als Händler: Garantie-Etikett des Herstellers neben dem Produktbild und im Warenkorb anzeigen, im Laden sichtbar am Produkt — fehlt es, beim Hersteller anfordern
Als Hersteller mit Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre: Garantie-Etikett je Modell erstellen und den Händlern zur Verfügung stellen
Etiketten nicht ins eigene Design integrieren: Farben, Schriften, Texte und Größe sind unveränderbar
Bei Waren mit digitalen Elementen zusätzlich über Reparierbarkeit und die Dauer der Software-Updates informieren
Verpackungen und Shop-Templates jetzt anpassen — der Stichtag gilt auch für Ware, die schon im Lager liegt
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), § 312d BGB und Art. 246a EGBGB; Gestaltung der Etiketten verbindlich vorgegeben durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Umsetzung des verbraucherrechtlichen Teils der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825.
Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden, Bußgelder nach Art. 246e EGBGB, Maßnahmen der Marktüberwachung. Für Lagerbestände gibt es keine Übergangsfrist.
Was zu tun ist
Produkthaftpflicht-Versicherung auf Software-Deckung prüfen
Update- und Sicherheitsprozesse dokumentieren — fehlende Updates begründen Haftung
Verträge mit Zulieferern von Komponenten und Open-Source-Bausteinen auf Rückgriff prüfen
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie), gilt für Produkte, die ab 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden; Umsetzung durch ein neues Produkthaftungsgesetz (RegE BT-Drs. 21/4297)
Keine ordnungsgemäße Rechnung: Kunden können die Zahlung zurückhalten, der Vorsteuerabzug beim Empfänger ist gefährdet
Was zu tun ist
Vergütungsstruktur erfassen: Welche Tätigkeiten sind gleichwertig?
Entgeltunterschiede mit objektiven Kriterien schriftlich begründen
Stellenausschreibungen um Gehaltsspannen ergänzen
Frage nach dem bisherigen Gehalt aus dem Bewerbungsprozess streichen
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2023/970; deutsches Umsetzungsgesetz in Vorbereitung. Über Art. 157 AEUV und richtlinienkonforme Auslegung wirken Kernvorgaben bereits seit 8. Juni 2026
Prüfen, ob eigene Produkte „digitale Elemente" haben — das sind mehr, als man denkt
Meldeweg festlegen: Wer erkennt eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle, wer meldet innerhalb von 24 Stunden?
Zugang zur ENISA-Meldeplattform vorab einrichten, nicht erst im Ernstfall
Vollmeldung innerhalb von 72 Stunden vorbereiten — Vorlage bereithalten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Art. 14; Meldepflichten gelten ab 11. September 2026 (Art. 71 Abs. 2), die übrigen Pflichten erst ab 11. Dezember 2027
Prüfen, welche Daten die eigenen Produkte erzeugen und wer darauf zugreifen kann
Schnittstelle für den Datenzugang einrichten — bei Neuprodukten ab September 2026 schon im Design
AGB und Serviceverträge anpassen: Datensperr-Klauseln raus, eigene Nutzungsrechte sauber regeln
Als Nutzer: Datenzugang bei Lieferanten einfordern, wo es sich lohnt
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), anwendbar seit 12. September 2025; Pflicht zum Datenzugang „by design" für Produkte, die ab 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden (Art. 3)
Herausgabeansprüche der Nutzer; Klauseln, die den Datenzugang sperren, sind unwirksam; Bußgelder nach nationalem Recht, bei personenbezogenen Daten nach DSGVO-Maßstab
Was zu tun ist
Prüfen, ob Shop oder Dienst in den Anwendungsbereich fällt
Website nach WCAG 2.1 AA prüfen lassen
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Rechtsgrundlage
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882
Stand: 27. September 2026. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und quellengeprüft, aber ohne Gewähr — Gesetzgebungsverfahren können sich verschieben. Der Fristen-Radar ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.