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Fristen-Radar

Was wann auf Sie zukommt.

Neue Pflichten, Stichtage, Übergangsfristen für Unternehmer im Mittelstand — chronologisch, gefiltert auf das, was Sie wirklich betrifft, mit dem, was jeweils zu tun ist.

Stand: 5. September 2026Laufend aktualisiert · quellengeprüft
Die nächsten 24 Monate
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Q3
Q4
2027
Q2
Q3
Q4
2028
Q2
Q3
11. Sept. 2026 · Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Schwachstellen
27. Sept. 2026 · Green Claims: neue Regeln für Umweltwerbung
9. Dez. 2026 · Neue Produkthaftung: Software gilt als Produkt
30. Dez. 2026 · EUDR: Entwaldungsfreie Lieferketten — Zulieferer betroffen
1. Jan. 2027 · E-Rechnungspflicht: Versand ab 800.000 € Umsatz
Anfang 2027 · Entgelttransparenz: deutsche Umsetzung erwartet
20. Jan. 2027 · Maschinenverordnung ersetzt Maschinenrichtlinie
7. Juni 2027 · Erste Berichtspflicht zum Gender Pay Gap
30. Juni 2027 · EUDR: Sorgfaltspflichten auch für kleine Unternehmen
2. Dez. 2027 · EU AI Act: Pflichten für Hochrisiko-KI (Anhang III)
11. Dez. 2027 · Cyber Resilience Act: CE-Kennzeichnung für vernetzte Produkte
1. Jan. 2028 · E-Rechnungspflicht: Versand für alle Unternehmen
2. Aug. 2028 · EU AI Act: Hochrisiko-KI in Produkten (Anhang I)
StichtagIn den nächsten 90 TagenVerschobenGilt bereits
Rechtsgebiet Mehrfachauswahl
Unternehmensgröße
21 von 21 Fristen
2026

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob eigene Produkte „digitale Elemente" haben — das sind mehr, als man denkt
  • Meldeweg festlegen: Wer erkennt eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle, wer meldet innerhalb von 24 Stunden?
  • Zugang zur ENISA-Meldeplattform vorab einrichten, nicht erst im Ernstfall
  • Vollmeldung innerhalb von 72 Stunden vorbereiten — Vorlage bereithalten

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Art. 14; Meldepflichten gelten ab 11. September 2026 (Art. 71 Abs. 2), die übrigen Pflichten erst ab 11. Dezember 2027

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verspäteter oder unterlassener Meldung

Was zu tun ist

  • Alle Umweltaussagen über sämtliche Kanäle erfassen — auch Verpackungen mit langem Vorlauf
  • Jede Aussage auf Belegbarkeit prüfen; pauschale Claims durch konkrete, überprüfbare ersetzen
  • Eigene „Fantasie-Siegel" entfernen — nur anerkannte Zertifizierungssysteme sind zulässig
  • Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030") nur mit öffentlichem Umsetzungsplan

Rechtsgrundlage

Drittes UWG-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 43), Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

Bei Verstoß

Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Wettbewerber; bei grenzüberschreitenden Verstößen Bußgeld bis 4 % des Jahresumsatzes

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Produkthaftpflicht-Versicherung auf Software-Deckung prüfen
  • Update- und Sicherheitsprozesse dokumentieren — fehlende Updates begründen Haftung
  • Verträge mit Zulieferern von Komponenten und Open-Source-Bausteinen auf Rückgriff prüfen

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie), gilt für Produkte, die ab 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden; Umsetzung durch ein neues Produkthaftungsgesetz (RegE BT-Drs. 21/4297)

Bei Verstoß

Verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Datenverlust; Beweiserleichterungen für Geschädigte

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob eigene Produkte oder Verpackungen unter Anhang I der EUDR fallen — Karton und Papier zählen dazu
  • Geokoordinaten der Erzeugerflächen von Vorlieferanten vertraglich einfordern
  • Damit rechnen, dass Großkunden Sorgfaltserklärungen verlangen — Daten vorhalten

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1115 (Entwaldungsverordnung), geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650; ursprünglich 30. Dez. 2024, dann 30. Dez. 2025

Bei Verstoß

Für Verpflichtete: Vermarktungsverbot und Bußgeld bis 4 % des EU-Jahresumsatzes. Für Zulieferer: Auslistung durch Großkunden

2027

Was zu tun ist

  • Umsatz 2026 prüfen — über 800.000 € heißt Pflicht ab 1. Januar
  • Rechnungssoftware auf XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931) umstellen
  • Kundenstammdaten um E-Rechnungs-Adressen ergänzen
  • Archivierung nach GoBD sicherstellen — die XML-Datei ist das Original

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 2 UStG i.V.m. § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz); BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024

Bei Verstoß

Keine ordnungsgemäße Rechnung: Kunden können die Zahlung zurückhalten, der Vorsteuerabzug beim Empfänger ist gefährdet

Was zu tun ist

  • Vergütungsstruktur erfassen: Welche Tätigkeiten sind gleichwertig?
  • Entgeltunterschiede mit objektiven Kriterien schriftlich begründen
  • Stellenausschreibungen um Gehaltsspannen ergänzen
  • Frage nach dem bisherigen Gehalt aus dem Bewerbungsprozess streichen

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2023/970; deutsches Umsetzungsgesetz in Vorbereitung. Über Art. 157 AEUV und richtlinienkonforme Auslegung wirken Kernvorgaben bereits seit 8. Juni 2026

Bei Verstoß

Angleichung des Entgelts „nach oben" bei ungerechtfertigten Unterschieden; Darlegungslast beim Arbeitgeber

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob eigene Produkte in den Anwendungsbereich fallen
  • Konformitätsbewertung und technische Dokumentation an die neuen Anforderungen anpassen
  • Digitale Betriebsanleitungen: neue Optionen und Pflichten prüfen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung), Art. 54; ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne weitere Übergangsfrist

Bei Verstoß

Produkte ohne Konformität dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden

Was zu tun ist

  • Datenbasis für den Bericht schon jetzt aufbauen — Gehälter nach Geschlecht und Tätigkeitsgruppe auswertbar machen
  • Vergleichbare Tätigkeitsgruppen definieren
  • Interne Vorab-Auswertung: Lohnlücken über 5 % erklären oder beheben, bevor sie im Bericht stehen

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 9; Ausgestaltung durch das deutsche Umsetzungsgesetz, das noch fehlt

Bei Verstoß

Bei Gap über 5 % ohne objektive Rechtfertigung: gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung; Veröffentlichung der Lohnlücke

Was zu tun ist

  • Im EU-Informationssystem registrieren — ohne Registrierung keine Sorgfaltserklärung, ohne Erklärung kein Import
  • Jede Charge mit den Geokoordinaten des Ursprungs verknüpfen
  • Risikobewertung dokumentieren: Stammt der Rohstoff von Flächen, die nach dem 31. Dez. 2020 entwaldet wurden?

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650; ursprünglich 30. Juni 2025, dann 30. Juni 2026

Bei Verstoß

Vermarktungsverbot für die betroffenen Waren; Bußgeld bis 4 % des EU-Jahresumsatzes; Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Was zu tun ist

  • KI-Inventar auf Hochrisiko-Anwendungen prüfen — besonders im HR-Bereich
  • Betreiberpflichten nach Art. 26 vorbereiten: menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information der Betroffenen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang III; Verschiebung durch den Digital Omnibus (ursprünglich 2. August 2026)

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Produkte einstufen: Standard, „wichtig" (Klasse I/II) oder „kritisch" — davon hängt das Prüfverfahren ab
  • Anforderungen aus Anhang I in die Entwicklung einbauen: keine Standardpasswörter, sichere Updates, minimale Angriffsfläche
  • Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung vorbereiten
  • Sicherheitsupdates für die Supportdauer (Regelfall: 5 Jahre) einplanen — auch im Budget

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Vollanwendung ab 11. Dezember 2027 (Art. 71 Abs. 1)

Bei Verstoß

Produkte ohne Konformität dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden; Bußgeld bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes

2028

Was zu tun ist

  • Rechnungssoftware auf XRechnung oder ZUGFeRD umstellen — spätestens jetzt
  • Alte EDI-Verfahren prüfen: Sie sind nur noch zulässig, wenn sich daraus die Pflichtangaben nach UStG fehlerfrei auslesen lassen

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 2 UStG i.V.m. § 27 Abs. 38 UStG; Ausnahme für Kleinunternehmer § 34a UStDV

Bei Verstoß

Papier- und PDF-Rechnungen sind keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr; Kunden können sie zurückweisen

Was zu tun ist

  • Produktportfolio auf eingebettete KI-Komponenten prüfen
  • Konformitätsbewertung mit den bestehenden Produktvorschriften abstimmen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang I; Verschiebung durch den Digital Omnibus (ursprünglich 2. August 2027)

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; Vertriebsverbot für das gesamte Produkt

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Gilt bereits

Was zu tun ist

  • Chatbots: Hinweis, dass der Nutzer mit einer KI kommuniziert
  • KI-generierte Bilder, Videos, Audio: Kennzeichnung als künstlich erzeugt
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Kennzeichnung oder redaktionelle Verantwortung

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 — von der Verschiebung durch den Digital Omnibus ausdrücklich nicht betroffen

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für KMU gilt der niedrigere Betrag

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Was zu tun ist

  • Betroffenheit prüfen — auch über die Lieferkette
  • Registrierung im BSI-Portal nachholen (ELSTER-Organisationszertifikat nötig)
  • Risikomanagement nach § 30 BSIG dokumentieren
  • D&O-Police auf Cyber-Ausschlüsse prüfen

Rechtsgrundlage

NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, BSIG; in Kraft seit 6. Dezember 2025

Bei Verstoß

Nichtregistrierung ist eigenständiger Bußgeldtatbestand (§ 65 BSIG); persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG

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Was zu tun ist

  • Prüfen, welche Daten die eigenen Produkte erzeugen und wer darauf zugreifen kann
  • Schnittstelle für den Datenzugang einrichten — bei Neuprodukten ab September 2026 schon im Design
  • AGB und Serviceverträge anpassen: Datensperr-Klauseln raus, eigene Nutzungsrechte sauber regeln
  • Als Nutzer: Datenzugang bei Lieferanten einfordern, wo es sich lohnt

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), anwendbar seit 12. September 2025; Pflicht zum Datenzugang „by design" für Produkte, die ab 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden (Art. 3)

Bei Verstoß

Herausgabeansprüche der Nutzer; Klauseln, die den Datenzugang sperren, sind unwirksam; Bußgelder nach nationalem Recht, bei personenbezogenen Daten nach DSGVO-Maßstab

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob Shop oder Dienst in den Anwendungsbereich fällt
  • Website nach WCAG 2.1 AA prüfen lassen
  • Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Rechtsgrundlage

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882

Bei Verstoß

Bußgeld bis 100.000 €; Abmahnrisiko; Marktüberwachung kann den Vertrieb untersagen

Was zu tun ist

  • Mitarbeiter schulen, die KI-Werkzeuge nutzen
  • Schulung dokumentieren

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4

Bei Verstoß

Kein eigener Bußgeldtatbestand, aber erschwerender Umstand bei anderen Verstößen; behördliche Durchsetzung seit 2. August 2026

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Eigenes Postfach für Rechnungen einrichten (z.B. rechnung@…) und Lieferanten mitteilen
  • Software einsetzen, die XML-Rechnungen anzeigen kann — meist im Buchhaltungssystem enthalten
  • Verfahrensdokumentation für die GoBD-konforme Archivierung anpassen

Rechtsgrundlage

§ 14 UStG (Wachstumschancengesetz); BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024

Bei Verstoß

Wer E-Rechnungen technisch nicht verarbeiten kann, riskiert den Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen

Was zu tun ist

  • Vertragsmuster und Nachtragsvorlagen anpassen
  • Entscheiden, ob man die Schriftform vertraglich beibehält — für die Beweissicherheit oft sinnvoll
  • E-Mail-Absprachen zu Miete, Fläche oder Laufzeit ernst nehmen: Sie können jetzt den Vertrag ändern

Rechtsgrundlage

§ 578 Abs. 1 i.V.m. § 550 BGB, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV); Übergangsregel Art. 229 § 71 EGBGB

Bei Verstoß

Bei Formverstoß gilt der Vertrag als unbefristet und ist mit gesetzlicher Frist kündbar (§ 550 BGB) — die Falle bleibt, nur die Hürde ist niedriger

Was zu tun ist

  • Onboarding auf digitalen Nachweis umstellen und Empfangsbestätigung einbauen
  • Befristungen weiter schriftlich abschließen — § 14 Abs. 4 TzBfG verlangt Schriftform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet
  • Anspruch auf Papierform beachten: Wer ihn verlangt, bekommt ihn

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Nachweisgesetz, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Bei Verstoß

Fehlender oder unvollständiger Nachweis: Bußgeld bis 2.000 € je Fall (§ 4 NachwG); Beweisnachteile im Kündigungsstreit

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Stand: 5. September 2026. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und quellengeprüft, aber ohne Gewähr — Gesetzgebungsverfahren können sich verschieben. Der Fristen-Radar ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.