burow.legal

Fristen-Radar

Was wann auf Sie zukommt.

Neue Pflichten, Stichtage, Übergangsfristen für Unternehmer im Mittelstand — chronologisch, gefiltert auf das, was Sie wirklich betrifft, mit dem, was jeweils zu tun ist.

Stand: 27. September 2026Laufend aktualisiert · quellengeprüft
Als Nächstes
27. September 2026
12 Fristen in den nächsten 24 Monaten · 9 gelten bereitsQuartal anklicken filtert die Liste
Rechtsgebiet Mehrfachauswahl
Unternehmensgröße
22 von 22 Fristen
22 Fristen
2026

Was zu tun ist

  • Alle Umweltaussagen über sämtliche Kanäle erfassen — auch Verpackungen mit langem Vorlauf
  • Jede Aussage auf Belegbarkeit prüfen; pauschale Claims durch konkrete, überprüfbare ersetzen
  • Eigene „Fantasie-Siegel" entfernen — nur anerkannte Zertifizierungssysteme sind zulässig
  • Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030") nur mit öffentlichem Umsetzungsplan
  • Klimaneutralität nicht mehr allein mit Kompensation begründen; keine gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften als Besonderheit bewerben
  • Ware, die schon im Handel ist: Auslieferung vor dem 27. September belegen und Korrekturen dokumentieren. Der neue § 15b UWG (vom Bundestag beschlossen, noch nicht verkündet) hilft nur im Einzelfall und gilt nicht für Website und Shop

Rechtsgrundlage

Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43); setzt den werberechtlichen Teil der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 um, die die UGP-Richtlinie ändert. Nicht zu verwechseln mit der separaten Green-Claims-Richtlinie, die einen anderen Weg genommen hat.

Begriffe: Green Claims, Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung

Bei Verstoß

Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände; bei grenzüberschreitenden Verstößen Bußgeld bis 4 % des Jahresumsatzes

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung anbringen: im Laden sichtbar, mindestens im Format A4; im Onlineshop farbig und vor Vertragsschluss
  • Als Händler: Garantie-Etikett des Herstellers neben dem Produktbild und im Warenkorb anzeigen, im Laden sichtbar am Produkt — fehlt es, beim Hersteller anfordern
  • Als Hersteller mit Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre: Garantie-Etikett je Modell erstellen und den Händlern zur Verfügung stellen
  • Etiketten nicht ins eigene Design integrieren: Farben, Schriften, Texte und Größe sind unveränderbar
  • Bei Waren mit digitalen Elementen zusätzlich über Reparierbarkeit und die Dauer der Software-Updates informieren
  • Verpackungen und Shop-Templates jetzt anpassen — der Stichtag gilt auch für Ware, die schon im Lager liegt

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), § 312d BGB und Art. 246a EGBGB; Gestaltung der Etiketten verbindlich vorgegeben durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Umsetzung des verbraucherrechtlichen Teils der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825.

Begriffe: Gewährleistung, Garantie, Abmahnung

Bei Verstoß

Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden, Bußgelder nach Art. 246e EGBGB, Maßnahmen der Marktüberwachung. Für Lagerbestände gibt es keine Übergangsfrist.

Was zu tun ist

  • Produkthaftpflicht-Versicherung auf Software-Deckung prüfen
  • Update- und Sicherheitsprozesse dokumentieren — fehlende Updates begründen Haftung
  • Verträge mit Zulieferern von Komponenten und Open-Source-Bausteinen auf Rückgriff prüfen

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie), gilt für Produkte, die ab 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden; Umsetzung durch ein neues Produkthaftungsgesetz (RegE BT-Drs. 21/4297)

Begriffe: Produkthaftung für Software, Haftungsbeschränkung, Cyber Resilience Act

Bei Verstoß

Verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Datenverlust; Beweiserleichterungen für Geschädigte

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob eigene Produkte oder Verpackungen unter Anhang I der EUDR fallen — Karton und Papier zählen dazu
  • Geokoordinaten der Erzeugerflächen von Vorlieferanten vertraglich einfordern
  • Damit rechnen, dass Großkunden Sorgfaltserklärungen verlangen — Daten vorhalten

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1115 (Entwaldungsverordnung), geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650; ursprünglich 30. Dez. 2024, dann 30. Dez. 2025

Begriffe: Sorgfaltserklärung (EUDR), Kaufvertrag

Bei Verstoß

Für Verpflichtete: Vermarktungsverbot und Bußgeld bis 4 % des EU-Jahresumsatzes. Für Zulieferer: Auslistung durch Großkunden

2027

Was zu tun ist

  • Umsatz 2026 prüfen — über 800.000 € heißt Pflicht ab 1. Januar
  • Rechnungssoftware auf XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931) umstellen
  • Kundenstammdaten um E-Rechnungs-Adressen ergänzen
  • Archivierung nach GoBD sicherstellen — die XML-Datei ist das Original

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 2 UStG i.V.m. § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz); BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024

Begriffe: E-Rechnung, Zahlungsverzug

Bei Verstoß

Keine ordnungsgemäße Rechnung: Kunden können die Zahlung zurückhalten, der Vorsteuerabzug beim Empfänger ist gefährdet

Was zu tun ist

  • Vergütungsstruktur erfassen: Welche Tätigkeiten sind gleichwertig?
  • Entgeltunterschiede mit objektiven Kriterien schriftlich begründen
  • Stellenausschreibungen um Gehaltsspannen ergänzen
  • Frage nach dem bisherigen Gehalt aus dem Bewerbungsprozess streichen

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2023/970; deutsches Umsetzungsgesetz in Vorbereitung. Über Art. 157 AEUV und richtlinienkonforme Auslegung wirken Kernvorgaben bereits seit 8. Juni 2026

Begriffe: Entgelttransparenz, Nachweisgesetz

Bei Verstoß

Angleichung des Entgelts „nach oben" bei ungerechtfertigten Unterschieden; Darlegungslast beim Arbeitgeber

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob eigene Produkte in den Anwendungsbereich fallen
  • Konformitätsbewertung und technische Dokumentation an die neuen Anforderungen anpassen
  • Digitale Betriebsanleitungen: neue Optionen und Pflichten prüfen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung), Art. 54; ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne weitere Übergangsfrist

Begriffe: Produkthaftung für Software, Cyber Resilience Act

Bei Verstoß

Produkte ohne Konformität dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden

Was zu tun ist

  • Datenbasis für den Bericht schon jetzt aufbauen — Gehälter nach Geschlecht und Tätigkeitsgruppe auswertbar machen
  • Vergleichbare Tätigkeitsgruppen definieren
  • Interne Vorab-Auswertung: Lohnlücken über 5 % erklären oder beheben, bevor sie im Bericht stehen

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 9; Ausgestaltung durch das deutsche Umsetzungsgesetz, das noch fehlt

Begriffe: Entgelttransparenz

Bei Verstoß

Bei Gap über 5 % ohne objektive Rechtfertigung: gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung; Veröffentlichung der Lohnlücke

Was zu tun ist

  • Im EU-Informationssystem registrieren — ohne Registrierung keine Sorgfaltserklärung, ohne Erklärung kein Import
  • Jede Charge mit den Geokoordinaten des Ursprungs verknüpfen
  • Risikobewertung dokumentieren: Stammt der Rohstoff von Flächen, die nach dem 31. Dez. 2020 entwaldet wurden?

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650; ursprünglich 30. Juni 2025, dann 30. Juni 2026

Begriffe: Sorgfaltserklärung (EUDR), Handelsrecht

Bei Verstoß

Vermarktungsverbot für die betroffenen Waren; Bußgeld bis 4 % des EU-Jahresumsatzes; Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Was zu tun ist

  • KI-Inventar auf Hochrisiko-Anwendungen prüfen — besonders im HR-Bereich
  • Betreiberpflichten nach Art. 26 vorbereiten: menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information der Betroffenen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang III; Verschiebung durch den Digital Omnibus (ursprünglich 2. August 2026)

Begriffe: Hochrisiko-KI, Betreiber und Anbieter (AI Act), KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act)

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Produkte einstufen: Standard, „wichtig" (Klasse I/II) oder „kritisch" — davon hängt das Prüfverfahren ab
  • Anforderungen aus Anhang I in die Entwicklung einbauen: keine Standardpasswörter, sichere Updates, minimale Angriffsfläche
  • Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung vorbereiten
  • Sicherheitsupdates für die Supportdauer (Regelfall: 5 Jahre) einplanen — auch im Budget

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Vollanwendung ab 11. Dezember 2027 (Art. 71 Abs. 1)

Begriffe: Cyber Resilience Act, Produkthaftung für Software, IT-Compliance

Bei Verstoß

Produkte ohne Konformität dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden; Bußgeld bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes

2028

Was zu tun ist

  • Rechnungssoftware auf XRechnung oder ZUGFeRD umstellen — spätestens jetzt
  • Alte EDI-Verfahren prüfen: Sie sind nur noch zulässig, wenn sich daraus die Pflichtangaben nach UStG fehlerfrei auslesen lassen

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 2 UStG i.V.m. § 27 Abs. 38 UStG; Ausnahme für Kleinunternehmer § 34a UStDV

Begriffe: E-Rechnung

Bei Verstoß

Papier- und PDF-Rechnungen sind keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr; Kunden können sie zurückweisen

Was zu tun ist

  • Produktportfolio auf eingebettete KI-Komponenten prüfen
  • Konformitätsbewertung mit den bestehenden Produktvorschriften abstimmen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang I; Verschiebung durch den Digital Omnibus (ursprünglich 2. August 2027)

Begriffe: Hochrisiko-KI, Betreiber und Anbieter (AI Act)

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; Vertriebsverbot für das gesamte Produkt

Zum Beitrag
Gilt bereits

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob eigene Produkte „digitale Elemente" haben — das sind mehr, als man denkt
  • Meldeweg festlegen: Wer erkennt eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle, wer meldet innerhalb von 24 Stunden?
  • Zugang zur ENISA-Meldeplattform vorab einrichten, nicht erst im Ernstfall
  • Vollmeldung innerhalb von 72 Stunden vorbereiten — Vorlage bereithalten

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Art. 14; Meldepflichten gelten ab 11. September 2026 (Art. 71 Abs. 2), die übrigen Pflichten erst ab 11. Dezember 2027

Begriffe: Cyber Resilience Act, Datenpanne: Meldepflicht, Produkthaftung für Software

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verspäteter oder unterlassener Meldung

Was zu tun ist

  • Chatbots: Hinweis, dass der Nutzer mit einer KI kommuniziert
  • KI-generierte Bilder, Videos, Audio: Kennzeichnung als künstlich erzeugt
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Kennzeichnung oder redaktionelle Verantwortung

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 — von der Verschiebung durch den Digital Omnibus ausdrücklich nicht betroffen

Begriffe: KI-Kennzeichnung, Betreiber und Anbieter (AI Act), Influencer-Recht

Bei Verstoß

Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für KMU gilt der niedrigere Betrag

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Betroffenheit prüfen — auch über die Lieferkette
  • Registrierung im BSI-Portal nachholen (ELSTER-Organisationszertifikat nötig)
  • Risikomanagement nach § 30 BSIG dokumentieren
  • D&O-Police auf Cyber-Ausschlüsse prüfen

Rechtsgrundlage

NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, BSIG; in Kraft seit 6. Dezember 2025

Begriffe: NIS-2, Geschäftsführerhaftung, D&O-Versicherung

Bei Verstoß

Nichtregistrierung ist eigenständiger Bußgeldtatbestand (§ 65 BSIG); persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Prüfen, welche Daten die eigenen Produkte erzeugen und wer darauf zugreifen kann
  • Schnittstelle für den Datenzugang einrichten — bei Neuprodukten ab September 2026 schon im Design
  • AGB und Serviceverträge anpassen: Datensperr-Klauseln raus, eigene Nutzungsrechte sauber regeln
  • Als Nutzer: Datenzugang bei Lieferanten einfordern, wo es sich lohnt

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), anwendbar seit 12. September 2025; Pflicht zum Datenzugang „by design" für Produkte, die ab 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden (Art. 3)

Begriffe: Data Act, AGB, Service Level Agreement (SLA)

Bei Verstoß

Herausgabeansprüche der Nutzer; Klauseln, die den Datenzugang sperren, sind unwirksam; Bußgelder nach nationalem Recht, bei personenbezogenen Daten nach DSGVO-Maßstab

Was zu tun ist

  • Prüfen, ob Shop oder Dienst in den Anwendungsbereich fällt
  • Website nach WCAG 2.1 AA prüfen lassen
  • Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Rechtsgrundlage

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882

Begriffe: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Widerruf

Bei Verstoß

Bußgeld bis 100.000 €; Abmahnrisiko; Marktüberwachung kann den Vertrieb untersagen

Was zu tun ist

  • Mitarbeiter schulen, die KI-Werkzeuge nutzen
  • Schulung dokumentieren

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4

Begriffe: KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act), Betreiber und Anbieter (AI Act), Datenschutz

Bei Verstoß

Kein eigener Bußgeldtatbestand, aber erschwerender Umstand bei anderen Verstößen; behördliche Durchsetzung seit 2. August 2026

Zum Beitrag

Was zu tun ist

  • Eigenes Postfach für Rechnungen einrichten (z.B. rechnung@…) und Lieferanten mitteilen
  • Software einsetzen, die XML-Rechnungen anzeigen kann — meist im Buchhaltungssystem enthalten
  • Verfahrensdokumentation für die GoBD-konforme Archivierung anpassen

Rechtsgrundlage

§ 14 UStG (Wachstumschancengesetz); BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024

Begriffe: E-Rechnung

Bei Verstoß

Wer E-Rechnungen technisch nicht verarbeiten kann, riskiert den Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen

Was zu tun ist

  • Vertragsmuster und Nachtragsvorlagen anpassen
  • Entscheiden, ob man die Schriftform vertraglich beibehält — für die Beweissicherheit oft sinnvoll
  • E-Mail-Absprachen zu Miete, Fläche oder Laufzeit ernst nehmen: Sie können jetzt den Vertrag ändern

Rechtsgrundlage

§ 578 Abs. 1 i.V.m. § 550 BGB, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV); Übergangsregel Art. 229 § 71 EGBGB

Begriffe: Textform und Schriftform, Gewerbemietvertrag, Betriebskosten

Bei Verstoß

Bei Formverstoß gilt der Vertrag als unbefristet und ist mit gesetzlicher Frist kündbar (§ 550 BGB) — die Falle bleibt, nur die Hürde ist niedriger

Was zu tun ist

  • Onboarding auf digitalen Nachweis umstellen und Empfangsbestätigung einbauen
  • Befristungen weiter schriftlich abschließen — § 14 Abs. 4 TzBfG verlangt Schriftform, sonst gilt der Vertrag als unbefristet
  • Anspruch auf Papierform beachten: Wer ihn verlangt, bekommt ihn

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Nachweisgesetz, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Begriffe: Nachweisgesetz, Textform und Schriftform, Befristung

Bei Verstoß

Fehlender oder unvollständiger Nachweis: Bußgeld bis 2.000 € je Fall (§ 4 NachwG); Beweisnachteile im Kündigungsstreit

Betrifft Sie eine dieser Fristen?

Im Erstgespräch klären wir in 15 Minuten, was für Ihr Unternehmen konkret gilt und in welcher Reihenfolge Sie es angehen. Unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren →

Stand: 27. September 2026. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und quellengeprüft, aber ohne Gewähr — Gesetzgebungsverfahren können sich verschieben. Der Fristen-Radar ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.