Neue Pflichten, Stichtage, Übergangsfristen für Unternehmer im Mittelstand — chronologisch, gefiltert auf das, was Sie wirklich betrifft, mit dem, was jeweils zu tun ist.
Stand: 5. September 2026Laufend aktualisiert · quellengeprüft
Die nächsten 24 Monate
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Q3
Q4
2027
Q2
Q3
Q4
2028
Q2
Q3
11. Sept. 2026 · Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Schwachstellen
27. Sept. 2026 · Green Claims: neue Regeln für Umweltwerbung
9. Dez. 2026 · Neue Produkthaftung: Software gilt als Produkt
1. Jan. 2028 · E-Rechnungspflicht: Versand für alle Unternehmen
2. Aug. 2028 · EU AI Act: Hochrisiko-KI in Produkten (Anhang I)
StichtagIn den nächsten 90 TagenVerschobenGilt bereits
Rechtsgebiet Mehrfachauswahl
Unternehmensgröße
21 von 21 Fristen
2026
Was zu tun ist
Prüfen, ob eigene Produkte „digitale Elemente" haben — das sind mehr, als man denkt
Meldeweg festlegen: Wer erkennt eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle, wer meldet innerhalb von 24 Stunden?
Zugang zur ENISA-Meldeplattform vorab einrichten, nicht erst im Ernstfall
Vollmeldung innerhalb von 72 Stunden vorbereiten — Vorlage bereithalten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Art. 14; Meldepflichten gelten ab 11. September 2026 (Art. 71 Abs. 2), die übrigen Pflichten erst ab 11. Dezember 2027
Bei Verstoß
Bußgeld bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verspäteter oder unterlassener Meldung
Was zu tun ist
Alle Umweltaussagen über sämtliche Kanäle erfassen — auch Verpackungen mit langem Vorlauf
Jede Aussage auf Belegbarkeit prüfen; pauschale Claims durch konkrete, überprüfbare ersetzen
Eigene „Fantasie-Siegel" entfernen — nur anerkannte Zertifizierungssysteme sind zulässig
Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030") nur mit öffentlichem Umsetzungsplan
Rechtsgrundlage
Drittes UWG-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 43), Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825
Bei Verstoß
Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Wettbewerber; bei grenzüberschreitenden Verstößen Bußgeld bis 4 % des Jahresumsatzes
Produkthaftpflicht-Versicherung auf Software-Deckung prüfen
Update- und Sicherheitsprozesse dokumentieren — fehlende Updates begründen Haftung
Verträge mit Zulieferern von Komponenten und Open-Source-Bausteinen auf Rückgriff prüfen
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie), gilt für Produkte, die ab 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden; Umsetzung durch ein neues Produkthaftungsgesetz (RegE BT-Drs. 21/4297)
Bei Verstoß
Verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Datenverlust; Beweiserleichterungen für Geschädigte
Was zu tun ist
Prüfen, ob eigene Produkte oder Verpackungen unter Anhang I der EUDR fallen — Karton und Papier zählen dazu
Geokoordinaten der Erzeugerflächen von Vorlieferanten vertraglich einfordern
Damit rechnen, dass Großkunden Sorgfaltserklärungen verlangen — Daten vorhalten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2023/1115 (Entwaldungsverordnung), geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650; ursprünglich 30. Dez. 2024, dann 30. Dez. 2025
Bei Verstoß
Für Verpflichtete: Vermarktungsverbot und Bußgeld bis 4 % des EU-Jahresumsatzes. Für Zulieferer: Auslistung durch Großkunden
2027
Was zu tun ist
Umsatz 2026 prüfen — über 800.000 € heißt Pflicht ab 1. Januar
Rechnungssoftware auf XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931) umstellen
Kundenstammdaten um E-Rechnungs-Adressen ergänzen
Archivierung nach GoBD sicherstellen — die XML-Datei ist das Original
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 2 UStG i.V.m. § 27 Abs. 38 UStG (Wachstumschancengesetz); BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024
Bei Verstoß
Keine ordnungsgemäße Rechnung: Kunden können die Zahlung zurückhalten, der Vorsteuerabzug beim Empfänger ist gefährdet
Was zu tun ist
Vergütungsstruktur erfassen: Welche Tätigkeiten sind gleichwertig?
Entgeltunterschiede mit objektiven Kriterien schriftlich begründen
Stellenausschreibungen um Gehaltsspannen ergänzen
Frage nach dem bisherigen Gehalt aus dem Bewerbungsprozess streichen
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2023/970; deutsches Umsetzungsgesetz in Vorbereitung. Über Art. 157 AEUV und richtlinienkonforme Auslegung wirken Kernvorgaben bereits seit 8. Juni 2026
Bei Verstoß
Angleichung des Entgelts „nach oben" bei ungerechtfertigten Unterschieden; Darlegungslast beim Arbeitgeber
Prüfen, welche Daten die eigenen Produkte erzeugen und wer darauf zugreifen kann
Schnittstelle für den Datenzugang einrichten — bei Neuprodukten ab September 2026 schon im Design
AGB und Serviceverträge anpassen: Datensperr-Klauseln raus, eigene Nutzungsrechte sauber regeln
Als Nutzer: Datenzugang bei Lieferanten einfordern, wo es sich lohnt
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), anwendbar seit 12. September 2025; Pflicht zum Datenzugang „by design" für Produkte, die ab 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden (Art. 3)
Bei Verstoß
Herausgabeansprüche der Nutzer; Klauseln, die den Datenzugang sperren, sind unwirksam; Bußgelder nach nationalem Recht, bei personenbezogenen Daten nach DSGVO-Maßstab
Was zu tun ist
Prüfen, ob Shop oder Dienst in den Anwendungsbereich fällt
Website nach WCAG 2.1 AA prüfen lassen
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Rechtsgrundlage
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882
Bei Verstoß
Bußgeld bis 100.000 €; Abmahnrisiko; Marktüberwachung kann den Vertrieb untersagen
Was zu tun ist
Mitarbeiter schulen, die KI-Werkzeuge nutzen
Schulung dokumentieren
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4
Bei Verstoß
Kein eigener Bußgeldtatbestand, aber erschwerender Umstand bei anderen Verstößen; behördliche Durchsetzung seit 2. August 2026
Stand: 5. September 2026. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und quellengeprüft, aber ohne Gewähr — Gesetzgebungsverfahren können sich verschieben. Der Fristen-Radar ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.