burow.legal
← Alle Leistungen

Marken- und Urheberrecht · Karlsruhe

Ideen, Namen, Werke — wir sichern, was Ihnen gehört.

Marken anmelden, durchsetzen, verteidigen. Musik, Bilder, Videos rechtskonform für TikTok, Reels und Co. Wir denken unternehmerisch — was schützt Ihre Marke, was Ihre Inhalte, und wo lohnt sich der Aufwand.

Wann Sie uns brauchen

Drei typische Situationen.

Markenanmeldung (DE / EU)

Sie wollen Ihren Namen oder Ihr Logo schützen — beim DPMA, EUIPO oder beidem. Wir prüfen die Schutzfähigkeit, recherchieren Kollisionen und melden an.

Verteidigung gegen Markenabmahnung

Sie bekommen eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung. Wir prüfen die Berechtigung und antworten passgenau — modifizierte Erklärung statt vorgefertigter Unterlassung.

Self-Service über die Marken-Maschine

Sie wollen Routine-Markenanmeldungen oder Recherchen selbst anstoßen. Unser Tool führt Sie durch — wir prüfen das Ergebnis.

Was wir tun

Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.

  • •Markenanmeldung DPMA und EUIPO inkl. Schutzfähigkeits- und Kollisionsprüfung
  • •Markenüberwachung und Eingreifen bei Verletzungen Dritter
  • •Verteidigung gegen Markenabmahnungen und Widersprüche
  • •Urheberrechtsfragen im B2B-Umfeld — Software, Content, Social Media
  • •Lizenzverträge und Nutzungsvereinbarungen

Honorar

Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.

Markenanmeldungen meist als Festpreis (z. B. 600–1.200 € + Amtsgebühren). Verteidigung und Lizenzverträge nach Stundensatz mit klarer Schätzung. Vor Beauftragung steht immer ein Festpreis-Angebot oder eine Stundenobergrenze.

Weiterführend

Begriffe aus dem Glossar

  • Lizenzvertrag — Nutzungsrechte einräumen statt Eigentum übertragen: einfach oder ausschließlich, für welchen Zweck, welches Gebiet, welche Dauer. Was nicht ausdrücklich eingeräumt ist, bleibt beim Urheber.
  • Markenrecht — Marken entstehen durch Eintragung beim DPMA oder EUIPO, nicht durch Handelsregister oder Domain. Geschützt ist nur, was in den angemeldeten Klassen steht; Verwechslungsgefahr genügt.
  • Urheberrecht — Texte, Fotos, Software, Designs sind vom ersten Moment an geschützt, ohne Anmeldung. Das Recht bleibt beim Urheber; Unternehmen bekommen nur Nutzungsrechte, und die müssen sie sich einräumen lassen.

Fristen im Fristen-Radar

Aktuelles dazu

Beiträge zu diesem Thema

  • Wann Ihr Social-Media-Post eine Lizenz braucht

    Die Stadt München verlangt seit diesem Jahr von Content Creators, die auf dem Oktoberfest kommerzielle Inhalte produzieren, eine kostenpflichtige Lizenz. Was nach einer Münchner Besonderheit klingt, ist die konsequente Anwendung von Markenrecht und Hausrecht – und damit relevant für jedes Unternehmen, das Messen, Events oder fremde Marken in seiner Kommunikation einsetzt. Markenrecht bei Social-Media-Posts ist längst kein Thema mehr nur für Werbeagenturen.

  • Wenn der Marktplatz selbst haftet: Was das Wish-Urteil für Ihr Unternehmen bedeutet

    Ein Online-Marktplatz kann für gefälschte Markenware auf seiner Seite haften wie ein eigener Händler – nicht nur als Vermittler, der auf Hinweis löscht. Das Oberlandesgericht Hamburg hat das im August 2026 in einem Verfahren gegen die Plattform Wish.com entschieden. Für Sie ist das aus zwei Richtungen relevant: als Hersteller oder Markeninhaber, dessen Produkte kopiert werden, und als Unternehmen, das selbst eine Plattform oder einen Shop mit Drittanbietern betreibt.

  • Anonyme Negativbewertung: Warum Portale Ihnen jetzt die Nachweise zeigen müssen

    Eine anonyme Ein-Stern-Bewertung, die vor Ihrem Unternehmen warnt – und niemand in Ihrer Kundendatei passt dazu. Wenn Sie das dem Portal melden, hören Sie meist nur: „Wir haben den Verfasser angehört, der Geschäftskontakt ist belegt, die Bewertung bleibt online." Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im August 2026 entschieden, dass diese Auskunft nicht genügt – und damit die Position von Unternehmen deutlich gestärkt, die eine negative Online-Bewertung löschen lassen wollen.

  • Kein Markenschutz für „420": Warum starke Namen im Marketing oft schwache Marken sind

    Das Bundespatentgericht hat im Juli 2026 entschieden, dass die Zahl „420" nicht als Marke eingetragen werden kann. Für jedes Unternehmen, das gerade an einem neuen Produkt- oder Firmennamen arbeitet, ist dieser Fall lehrreich: Er zeigt, woran eine Markenanmeldung in der Praxis am häufigsten scheitert – nicht an älteren Rechten Dritter, sondern am eigenen Wunschzeichen.

  • Noch „klimaneutral“ auf der Verpackung? Was für Ware gilt, die schon im Handel ist

    Drei Tage vor dem Stichtag hat der Bundestag eine Sonderregel für Altbestände beschlossen. Eine Abverkaufsfrist ist das nicht. Sie hilft dem, der belegen kann, was er getan hat.

Alle Beiträge zu diesem Thema →

Kontakt

Neu bei uns? Ein Gespräch genügt.

Fünfzehn Minuten, kostenfrei: Sie schildern, was los ist. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen – und was es kostet.

Sie sind bereits Mandant? Dann wie gewohnt: Anruf oder WhatsApp.

Telefon 0721 98191979WhatsApp 0172 6939399