Marken- und Urheberrecht · Karlsruhe
Ideen, Namen, Werke — wir sichern, was Ihnen gehört.
Marken anmelden, durchsetzen, verteidigen. Musik, Bilder, Videos rechtskonform für TikTok, Reels und Co. Wir denken unternehmerisch — was schützt Ihre Marke, was Ihre Inhalte, und wo lohnt sich der Aufwand.
Wann Sie uns brauchen
Drei typische Situationen.
Markenanmeldung (DE / EU)
Sie wollen Ihren Namen oder Ihr Logo schützen — beim DPMA, EUIPO oder beidem. Wir prüfen die Schutzfähigkeit, recherchieren Kollisionen und melden an.
Verteidigung gegen Markenabmahnung
Sie bekommen eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung. Wir prüfen die Berechtigung und antworten passgenau — modifizierte Erklärung statt vorgefertigter Unterlassung.
Self-Service über die Marken-Maschine
Sie wollen Routine-Markenanmeldungen oder Recherchen selbst anstoßen. Unser Tool führt Sie durch — wir prüfen das Ergebnis.
Was wir tun
Konkret, praxisnah, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
- •Markenanmeldung DPMA und EUIPO inkl. Schutzfähigkeits- und Kollisionsprüfung
- •Markenüberwachung und Eingreifen bei Verletzungen Dritter
- •Verteidigung gegen Markenabmahnungen und Widersprüche
- •Urheberrechtsfragen im B2B-Umfeld — Software, Content, Social Media
- •Lizenzverträge und Nutzungsvereinbarungen
Honorar
Stundensatz oder Pauschale — Sie haben Kostensicherheit.
Markenanmeldungen meist als Festpreis (z. B. 600–1.200 € + Amtsgebühren). Verteidigung und Lizenzverträge nach Stundensatz mit klarer Schätzung. Vor Beauftragung steht immer ein Festpreis-Angebot oder eine Stundenobergrenze.
Weiterführend
Begriffe aus dem Glossar
- Lizenzvertrag — Nutzungsrechte einräumen statt Eigentum übertragen: einfach oder ausschließlich, für welchen Zweck, welches Gebiet, welche Dauer. Was nicht ausdrücklich eingeräumt ist, bleibt beim Urheber.
- Markenrecht — Marken entstehen durch Eintragung beim DPMA oder EUIPO, nicht durch Handelsregister oder Domain. Geschützt ist nur, was in den angemeldeten Klassen steht; Verwechslungsgefahr genügt.
- Urheberrecht — Texte, Fotos, Software, Designs sind vom ersten Moment an geschützt, ohne Anmeldung. Das Recht bleibt beim Urheber; Unternehmen bekommen nur Nutzungsrechte, und die müssen sie sich einräumen lassen.
Fristen im Fristen-Radar
- 28. Juni 2025Barrierefreiheit: Pflicht für Onlineshops und digitale Dienste
- 12. Sept. 2025Data Act: Nutzer haben Anspruch auf ihre Gerätedaten
- 2. Aug. 2026EU AI Act: Transparenzpflichten (Art. 50)
- 27. Sept. 2026Green Claims: neue Regeln für Umweltwerbung
Aktuelles dazu
Beiträge zu diesem Thema
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