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Garantie

Boris BurowRechtsanwaltStand

Eine freiwillige Zusage über das gesetzliche Maß hinaus. Wer mit „Garantie“ wirbt, muss halten, was in den Garantiebedingungen steht, und zwar zusätzlich zur Gewährleistung.

Was das ist

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, dass die Sache bestimmte Eigenschaften hat oder eine bestimmte Zeit funktioniert. Sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung, nicht an ihre Stelle. Inhalt, Dauer und Bedingungen bestimmt der Garantiegeber selbst.

Was das für Sie heißt

Als Käufer haben Sie mit einer Garantie einen zweiten Anspruchsgegner, oft den Hersteller, und meist keine Beweisprobleme. Lesen Sie die Bedingungen: Viele Garantien decken nur Material- und Verarbeitungsfehler und schließen Verschleiß aus. Als Anbieter gilt: Sobald das Wort „Garantie“ in Ihrer Werbung oder Ihrem Angebot steht, sind Sie gebunden. Gegenüber Verbrauchern müssen Sie die Garantieerklärung in Textform bereitstellen und darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Rechte unberührt bleiben. Eine Garantie ohne klare Bedingungen wird zu Ihren Lasten ausgelegt.

Der typische Fehler

Der Vertrieb schreibt „5 Jahre Garantie“ auf die Website, weil es gut klingt. Bedingungen gibt es keine. Im vierten Jahr fällt ein Gerät aus, und der Kunde verlangt kostenlosen Ersatz inklusive Montage. Weil nichts eingeschränkt wurde, gilt die Garantie umfassend. Die Gewährleistung wäre nach zwei Jahren vorbei gewesen.

Rechtsgrundlage

§ 443 BGB (Garantie); § 479 BGB (Garantieerklärung gegenüber Verbrauchern); § 5 UWG (irreführende Garantiewerbung)

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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