Was das ist
Die EU-Entwaldungsverordnung verbietet, die genannten Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte in der EU zu vermarkten, wenn sie von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Nachweis ist die Sorgfaltserklärung: Sie sammeln Informationen bis zum Ursprung, bewerten das Risiko, mindern es und geben die Erklärung im EU-Informationssystem ab. Ohne Referenznummer der Erklärung kein Zoll, kein Verkauf.
Was das für Sie heißt
- Betroffen ist mehr, als man denkt: Papier und Karton, also Verpackungen und Druckerzeugnisse, Möbel, Reifen, Schokolade, Kaffee, Leder. Prüfen Sie Ihr Sortiment gegen Anhang I der Verordnung.
- Große Unternehmen sind ab 30. Dezember 2026 verpflichtet, kleine und mittlere ab 30. Juni 2027. Wer nur nachgelagert handelt, darf sich auf die Erklärung des Vorlieferanten beziehen, muss aber deren Referenznummer weitergeben.
- Zulieferer bekommen die Pflichten über die Verträge ihrer Großkunden: Diese verlangen Erklärungen, Koordinaten und Auskunftsrechte. Wer die Daten nicht liefern kann, fliegt aus der Lieferkette.
Der typische Fehler
Ein Verpackungshersteller sieht sich nicht betroffen, weil er „nur Karton verarbeitet“. Im Januar 2027 fragt sein größter Kunde, ein Lebensmittelkonzern, nach der Referenznummer der Sorgfaltserklärung für jede Lieferung. Der Zellstofflieferant in Skandinavien liefert Koordinaten, der Sekundärlieferant aus Südamerika nicht. Die Bestellungen bleiben aus, bis die Lieferkette dokumentiert ist. Drei Monate Vorlauf hätten gereicht.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR), geändert durch Verordnung (EU) 2025/2650; Art. 3 (Verbot), Art. 4, 8 bis 13 (Sorgfaltspflicht, Erklärung); Anhang I (Rohstoffe und Erzeugnisse); Geltung ab 30.12.2026 bzw. 30.6.2027 (KMU)