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Wettbewerbs- und Äußerungsrecht·4 Min

Anonyme Negativbewertung: Warum Portale Ihnen jetzt die Nachweise zeigen müssen

Boris BurowRechtsanwalt

Eine anonyme Ein-Stern-Bewertung, die vor Ihrem Unternehmen warnt – und niemand in Ihrer Kundendatei passt dazu. Wenn Sie das dem Portal melden, hören Sie meist nur: „Wir haben den Verfasser angehört, der Geschäftskontakt ist belegt, die Bewertung bleibt online." Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im August 2026 entschieden, dass diese Auskunft nicht genügt – und damit die Position von Unternehmen deutlich gestärkt, die eine negative Online-Bewertung löschen lassen wollen.

Warum Sie eine negative Bewertung jetzt leichter löschen lassen können

Der Ausgangspunkt ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 klar: Wenn Sie als bewertetes Unternehmen bestreiten, dass hinter einer Bewertung überhaupt ein Kunden- oder Geschäftskontakt steht, muss das Portal tätig werden. Sie müssen das nicht begründen und nicht beweisen – Sie können den Kontakt schlicht nicht nachweisen, wenn Sie den Verfasser nicht kennen. Das Portal muss dann beim Bewertenden nachfragen und sich Belege zeigen lassen.

Neu ist, was danach passieren muss. Bislang war üblich, dass Plattformen das Ergebnis ihrer Prüfung mitteilten, die Unterlagen aber für sich behielten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hält das für pflichtwidrig: Erhält das Portal vom Bewertenden Nachweise, muss es diese an das betroffene Unternehmen weiterreichen – notfalls anonymisiert, damit die Identität des Verfassers geschützt bleibt. Der Grund ist praktisch: Nur wenn Sie die Belege sehen, können Sie prüfen, ob der behauptete Kontakt tatsächlich zu Ihren Unterlagen passt.

Tut das Portal das nicht, haftet es als sogenannter mittelbarer Störer – es muss also löschen, weil es seine Prüfpflicht verletzt hat, und zwar unabhängig davon, ob die Bewertung inhaltlich berechtigt war. Im entschiedenen Fall stellte sich im Prozess sogar heraus, dass es den Geschäftskontakt wirklich gegeben hatte. Die Kosten des Verfahrens trug trotzdem die Plattform.

Was das für Ihr Beschwerdeverfahren bedeutet

Für Sie verschiebt sich damit die Verhandlungsposition. Eine pauschale Antwort der Plattform ist kein Abschluss der Prüfung mehr, sondern ein Anhaltspunkt dafür, dass das Verfahren fehlerhaft gelaufen ist. Praktisch heißt das:

  • Ihre Beanstandung muss konkret sein: Benennen Sie die Bewertung eindeutig und erklären Sie klar, dass kein Geschäftskontakt bestand.
  • Fordern Sie die Herausgabe der Nachweise ausdrücklich ein – nicht nur die Mitteilung eines Ergebnisses.
  • Dokumentieren Sie den gesamten Schriftwechsel mit Datum. Er ist später die Grundlage für Löschungs-, Unterlassungs- und Kostenansprüche.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist, bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten.

Wichtig ist die Reihenfolge: Ohne saubere Beanstandung entsteht keine Prüfpflicht – und ohne verletzte Prüfpflicht keine Haftung der Plattform.

Wo die Grenzen liegen

Der Weg über den fehlenden Geschäftskontakt funktioniert nur, wenn tatsächlich keiner bestand. Prüfen Sie deshalb vorher Ihre eigenen Unterlagen gründlich: Termine, Angebote, Rechnungen, Anfragen über Kontaktformulare, Beschwerden von Begleitpersonen. Ein Kontakt liegt auch dann vor, wenn es nie zu einem Auftrag kam, sondern nur zu einem Beratungsgespräch. Wer den Kontakt vorschnell bestreitet, verliert Glaubwürdigkeit und riskiert unnötige Kosten.

Kein Ansatzpunkt ist die Bewertung dagegen, wenn ein echter Kunde hart, aber als Meinung formuliert urteilt. Auch eine unfaire Ein-Stern-Bewertung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie sich auf einen realen Vorgang bezieht und keine falschen Tatsachen behauptet oder in eine Schmähung umschlägt. Anders liegt es bei erfundenen Sachverhalten, bei Verwechslungen mit einem anderen Betrieb und bei gekauften oder von Wettbewerbern gesteuerten Bewertungen – Letztere sind zusätzlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und können auch gegenüber dem Konkurrenten verfolgt werden.

Und noch eine Einordnung: Es handelt sich um die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, nicht um ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Sie bindet andere Gerichte nicht, liegt aber auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung und dürfte sich durchsetzen.

Was Sie jetzt tun sollten

Sehen Sie sich die Bewertungen Ihres Unternehmens einmal systematisch an und sortieren Sie: echte Kunden, unklare Fälle, offensichtlich konstruierte Einträge. Legen Sie intern fest, wer neue Bewertungen beobachtet und innerhalb welcher Frist reagiert wird – bei geschäftsschädigenden Einträgen zählen Tage, nicht Monate. Für die unklaren Fälle formulieren Sie eine Beanstandung, die die Prüfpflicht des Portals auslöst und die Herausgabe der Nachweise verlangt.

Wir unterstützen Sie dabei: von der Bewertung der Erfolgsaussichten über die Beanstandung gegenüber dem Portal bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Löschung und Kostenerstattung. Sprechen Sie uns an – am besten, bevor die Bewertung monatelang online steht.

Ablauf der Portal-Prüfpflicht

Vier Schritte von der Beanstandung bis zur Löschung

1

Konkrete Beanstandung

Unternehmen benennt die Bewertung eindeutig und erklärt, dass kein Geschäftskontakt bestand. Erst dies löst die Prüfpflicht aus.

↓
2

Anhörung des Verfassers

Das Portal fragt beim Bewertenden nach und lässt sich Belege für den behaupteten Kontakt vorlegen.

↓
Neu / entscheidend 3

Weitergabe der Nachweise

Das Portal reicht die erhaltenen Belege an das Unternehmen weiter – notfalls anonymisiert, um die Identität des Verfassers zu schützen.

↓
4

Löschung oder Abschluss

Das Unternehmen prüft die Belege gegen die eigenen Unterlagen. Danach: Löschung oder dokumentierter Abschluss der Prüfung.

Schritt 3 übersprungen

Teilt das Portal nur ein Ergebnis mit, ohne die Nachweise herauszugeben, verletzt es seine Prüfpflicht und haftet als mittelbarer Störer – es muss löschen, selbst wenn der Geschäftskontakt tatsächlich bestand. Die Verfahrenskosten trägt dann die Plattform.

OLG Frankfurt am Main, 08/2026  ·  anknüpfend an BGH 2022  ·  keine Bindung anderer Gerichte

Wenn Sie das betrifft: Wettbewerbsrecht →

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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