Was das ist
Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, einen im Internet, am Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen, ohne Begründung. Der Unternehmer muss darüber vor Vertragsschluss belehren. Für Verträge zwischen Unternehmen gibt es dieses Recht nicht.
Was das für Sie heißt
- Verkaufen Sie an Verbraucher, brauchen Sie die Widerrufsbelehrung mit dem gesetzlichen Mustertext und dem Muster-Widerrufsformular. Fehlt sie oder ist sie falsch, läuft die Frist erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss ab.
- Ausnahmen gibt es für Maßanfertigungen, verderbliche Waren, entsiegelte Datenträger und begonnene Dienstleistungen, aber nur, wenn Sie vorher korrekt darauf hingewiesen haben.
- Ob Ihr Kunde Verbraucher ist, entscheidet der Zweck des Geschäfts, nicht die Rechnungsadresse. Der Einzelunternehmer, der privat bestellt, ist Verbraucher.
Der typische Fehler
Ein Online-Händler passt die Belehrung eigenhändig an, weil das Muster „zu lang“ ist, und lässt den Hinweis auf das Muster-Widerrufsformular weg. Ein Kunde widerruft nach zehn Monaten eine gebrauchte Maschine für 12.000 Euro. Er darf das, und der Händler muss zurücknehmen und erstatten. Vollständige Belehrung ist billiger als jede Abkürzung.
Rechtsgrundlage
§§ 312g, 355, 356 BGB; Art. 246a EGBGB (Belehrung, Muster); § 312g Abs. 2 BGB (Ausnahmen); § 13 BGB (Verbraucher)