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Markenrecht

Boris BurowRechtsanwaltStand

Marken entstehen durch Eintragung beim DPMA oder EUIPO, nicht durch Handelsregister oder Domain. Geschützt ist nur, was in den angemeldeten Klassen steht; Verwechslungsgefahr genügt.

Was das ist

Eine Marke schützt ein Zeichen, Wort, Logo, Form oder Klang, für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Sie entsteht durch Eintragung ins Register des Deutschen Patent- und Markenamts oder für die ganze EU beim EUIPO, gilt zehn Jahre und ist beliebig verlängerbar. Der Inhaber kann jedem verbieten, ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für ähnliche Produkte zu benutzen.

Was das für Sie heißt

  • Vor jedem neuen Namen eine Recherche in den Registern, nicht nur bei Google. Ähnlichkeit in Klang, Schriftbild oder Bedeutung genügt; ein Zusatz wie „24“ oder „Plus“ rettet nichts.
  • Melden Sie in den Klassen an, in denen Sie heute tätig sind und in fünf Jahren sein wollen. Nachträglich erweitern geht nur durch Neuanmeldung, und bis dahin kann ein anderer die Lücke besetzen.
  • Nach der Anmeldung: Widerspruchsfrist von drei Monaten für fremde Anmeldungen überwachen, Marke innerhalb von fünf Jahren tatsächlich benutzen, sonst wird sie löschungsreif.

Der typische Fehler

Ein Unternehmen nutzt seinen Namen seit fünfzehn Jahren, hat ihn im Handelsregister, als Domain und auf jedem Lieferwagen, aber nie als Marke angemeldet. Ein Wettbewerber aus einer anderen Region meldet ein ähnliches Zeichen an und verlangt Unterlassung. Das Unternehmensrecht schützt zwar den Namen, aber nur regional und nur für die tatsächliche Tätigkeit. Die Markenanmeldung hätte 300 Euro Amtsgebühr gekostet; der Streit kostet das Rebranding.

Rechtsgrundlage

§§ 3, 4, 14 MarkenG (Schutz, Entstehung, Verletzung); § 5, 15 MarkenG (Unternehmenskennzeichen); § 42 MarkenG (Widerspruch, drei Monate); § 49 MarkenG (Verfall bei Nichtbenutzung); Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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