Was das ist
Existenzgründung ist der Schritt vom Vorhaben zum Unternehmen. Rechtlich beginnt sie mit der Wahl der Rechtsform und der Anmeldung: Gewerbeamt, Finanzamt, bei Handelsgesellschaften das Handelsregister, je nach Tätigkeit Kammer, Berufsgenossenschaft und Erlaubnisbehörde. Von da an gelten alle Pflichten eines Unternehmers, unabhängig von der Größe.
Was das für Sie heißt
- Rechtsform nach Haftung und Geschäft wählen, nicht nach Gründungskosten. Wer mit Kunden Verträge über größere Summen schließt oder Mitarbeiter einstellt, sollte die Haftung von Anfang an beschränken.
- Vier Dokumente vor dem ersten Kunden: ein Vertragsmuster für Ihr Kerngeschäft, AGB, ein Impressum mit allen Pflichtangaben und eine Datenschutzerklärung. Fehlt eines, ist die erste Abmahnung eine Frage der Zeit.
- Buchhaltung ab Tag eins: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können und, je nach Umsatz, bald selbst ausstellen. Rechnungen und Belege acht Jahre aufbewahren, Bücher und Abschlüsse zehn.
Der typische Fehler
Die Website geht online, bevor jemand ans Impressum gedacht hat. Ein Wettbewerber mahnt ab, 1.200 Euro. Kurz darauf schließt die Gründerin mit einem Großkunden einen Vertrag auf dessen Einkaufsbedingungen, mit unbegrenzter Haftung und 90 Tagen Zahlungsziel. Beides ist für Gründer typisch: Die Energie geht ins Produkt, das Recht wird als Formalie behandelt, bis es zur Rechnung wird.
Rechtsgrundlage
§ 14 GewO (Gewerbeanzeige); § 138 AO (Anzeige beim Finanzamt); §§ 1, 29 HGB (Kaufmann, Registeranmeldung); § 5 DDG (Impressum); Art. 13 DSGVO; § 14 UStG (E-Rechnung)