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D&O-Versicherung

Boris BurowRechtsanwaltStand

Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Die Gesellschaft schließt sie ab, das Organ ist versichert. Auf Deckungssumme, Ausschlüsse und Nachmeldefrist kommt es an.

Was das ist

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) deckt Vermögensschäden, die Leitungsorgane durch Pflichtverletzungen verursachen, gegenüber der eigenen Gesellschaft und gegenüber Dritten. Sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Zahlung berechtigter. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, versichert sind die Personen.

Was das für Sie heißt

  • Die Innenhaftung ist der häufigste Fall: Die GmbH nimmt ihren früheren Geschäftsführer in Anspruch, oft nach einem Gesellschafterwechsel oder durch den Insolvenzverwalter. Prüfen Sie, dass die Police sie einschließt.
  • Ausschlüsse lesen: Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind nie versichert. Bußgelder und Strafen meist nicht. Cyber-Vorfälle und Datenschutzverstöße sind in älteren Policen oft ausgeschlossen, obwohl NIS-2 und DSGVO dort die persönliche Haftung verschärfen.
  • Claims-made-Prinzip: Versichert ist, was während der Laufzeit geltend gemacht wird. Beim Ausscheiden oder Wechsel des Versicherers braucht es eine Nachmeldefrist von mehreren Jahren, sonst entsteht eine Lücke.

Der typische Fehler

Die Deckungssumme wurde bei der Gründung auf 500.000 Euro festgelegt und seither nicht angepasst, obwohl der Umsatz inzwischen bei 30 Millionen liegt. Nach einer verspäteten Insolvenzantragstellung fordert der Verwalter 1,8 Millionen. Die Versicherung zahlt bis zur Grenze, den Rest trägt der Geschäftsführer privat. Die Police gehört alle zwei Jahre auf den Tisch.

Rechtsgrundlage

Vertragliche Grundlage nach VVG; Haftungsbezug: § 43 GmbHG, § 93 AktG, § 15b InsO, § 38 BSIG; steuerlich: Prämie ist Betriebsausgabe, kein Arbeitslohn

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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