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Gesellschaftsrecht·4 Min

KI entscheidet mit – die Haftung bleibt bei Ihnen: Was Geschäftsführer jetzt regeln müssen

Boris BurowRechtsanwalt

KI-Systeme erstellen heute Marktanalysen, bewerten Lieferanten, prognostizieren Absatzzahlen und schlagen Investitionen vor. Die Entscheidung trifft trotzdem die Geschäftsleitung – und mit ihr trägt sie die persönliche Verantwortung. Für die Geschäftsführerhaftung bei KI-Einsatz gilt ein einfacher Grundsatz: Ein falsches KI-Ergebnis entschuldigt keine falsche Entscheidung.

Warum ein KI-Ergebnis Sie nicht entlastet

Wenn Sie eine schwierige Entscheidung auf ein Gutachten eines qualifizierten externen Beraters stützen, kann Ihnen das im Streitfall helfen. Sie haben sich fachkundig informiert, der Berater trägt eigene Berufspflichten und haftet gegebenenfalls selbst.

Ein KI-System ist etwas anderes. Es hat keine Berufspflichten, keine Haftung, keine Versicherung – und es sagt Ihnen nicht, wann es sich irrt. Rechtlich ist es ein Werkzeug, vergleichbar mit einer Tabellenkalkulation, nur deutlich überzeugender in der Darstellung. Genau darin liegt das Risiko: Ein flüssig formulierter, gut strukturierter Output wirkt geprüft, obwohl er es nicht ist. Die Verantwortung für Plausibilität und Richtigkeit bleibt vollständig bei Ihnen.

Was die Business Judgment Rule von Ihnen verlangt

Das Gesellschaftsrecht schützt Geschäftsführer und Vorstände vor Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen – aber nur unter Bedingungen. Diese Regel, die sogenannte Business Judgment Rule, greift, wenn Sie ohne Interessenkonflikt, zum Wohl der Gesellschaft und auf Grundlage angemessener Informationen entschieden haben. Liegt das vor, ist eine Entscheidung auch dann haftungsfrei, wenn sie sich später als wirtschaftlicher Fehlschlag erweist.

Entscheidend ist der Punkt „angemessene Information“. Ein unreflektiert übernommenes KI-Ergebnis erfüllt diese Anforderung in der Regel nicht. Angemessen informiert sind Sie erst, wenn Sie einschätzen können, welches System mit welcher Datenbasis gearbeitet hat, wo dessen bekannte Schwächen liegen und ob die zentralen Annahmen und Zahlen einer Gegenprüfung standhalten. Bei wesentlichen Entscheidungen sollte KI nie die einzige Quelle sein.

Hinzu kommt ein praktisches Problem, das viele unterschätzen: Im Haftungsprozess müssen Sie beweisen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben – nicht das Unternehmen muss Ihnen das Gegenteil nachweisen.

Geschäftsführerhaftung bei KI-Einsatz: Was Sie dokumentieren sollten

Weil Sie in der Beweislast stehen, entscheidet Ihre Dokumentation über den Haftungsschutz. Nachvollziehbar festgehalten werden sollte bei jeder KI-gestützten Entscheidung von Gewicht:

  • welches Tool in welcher Version und in welchem Betriebsmodell genutzt wurde,
  • wer es genutzt hat und wofür (Szenarioanalyse, Risikobewertung, Entwurf einer Beschlussvorlage),
  • welche Eingaben und Unterlagen zugrunde lagen,
  • wie das Ergebnis geprüft und mit welchen anderen Quellen abgeglichen wurde,
  • wer die Entscheidung auf dieser Grundlage freigegeben hat.

Wichtig ist der Ablageort. Viele KI-Anwendungen speichern Verläufe nur begrenzt oder löschen sie automatisch. Was Sie zwei Jahre später brauchen, muss deshalb zeitnah als Export oder PDF in die Entscheidungsakte oder das Dokumentenmanagementsystem wandern – nicht im Chatverlauf eines Mitarbeiterkontos verbleiben.

Warum „das regelt die IT“ nicht ausreicht

Die Auswahl und Freigabe von KI-Systemen ist keine rein technische Frage. Sie berührt Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Urheberrechte, Arbeitsrecht und die interne Kontrollstruktur – also klassische Leitungsaufgaben. Sie dürfen die Umsetzung delegieren, aber die Auswahl der Zuständigen, klare Vorgaben und deren Überwachung bleiben Ihre Pflicht. Wo Mitarbeiter ohne Regeln eigene Tools einsetzen („Schatten-KI“), fehlt genau diese Struktur.

Ein Blick auf die Regulierung gehört dazu, sollte aber nicht zu falscher Entspannung führen: Die EU hat die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme über den Digital Omnibus verschoben, für die praxisrelevanten Anwendungsfelder aus Anhang III auf Dezember 2027. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten dagegen bereits. Für Ihre persönliche Haftung ist das ohnehin nur ein Nebenschauplatz: Die gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflicht gilt unabhängig von den Fristen der KI-Verordnung – schon heute.

Was Sie jetzt tun sollten

Drei Schritte bringen Sie in kurzer Zeit auf eine belastbare Grundlage:

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen tatsächlich genutzt – auch inoffiziell – und welche Entscheidungen stützen sich darauf?
  • Verbindliche KI-Richtlinie: Zugelassene Tools, verbotene Anwendungsfälle, Umgang mit vertraulichen Daten, Vier-Augen-Prinzip bei wesentlichen Entscheidungen, klare Freigabewege.
  • Dokumentationspfad: Ein einfaches, gelebtes Standardformular pro Entscheidung ist mehr wert als ein umfangreiches Konzept, das niemand nutzt. Prüfen Sie in diesem Zug auch, ob Ihre D&O-Versicherung KI-bezogene Pflichtverletzungen erfasst.

Wir unterstützen Geschäftsleitungen dabei, KI-Governance so aufzusetzen, dass sie im Alltag funktioniert und im Streitfall trägt – von der Richtlinie über Freigabeprozesse bis zur Dokumentation einzelner Entscheidungen. Sprechen Sie uns an, bevor eine Entscheidung nachträglich begründet werden muss.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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