Was das ist
Die KI-Verordnung ist die erste umfassende KI-Regulierung der EU. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und ordnet KI-Systeme nach Risiko: Bestimmte Praktiken sind verboten, Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Pflichten, für Chatbots und KI-erzeugte Inhalte gelten Transparenzpflichten, und Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck tragen eigene Pflichten. Die Verordnung verteilt die Pflichten nach Rollen: Anbieter entwickeln oder vermarkten, Betreiber setzen ein. Im Juli 2026 hat die EU mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung die Hochrisiko-Pflichten verschoben und Art. 50 angepasst.
Was das für Sie heißt
- Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz: Wer KI einsetzt, muss sein Personal schulen.
- Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50: Chatbots müssen sich zu erkennen geben, Deepfakes und bestimmte KI-Texte sind zu kennzeichnen. Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist.
- Die Hochrisiko-Pflichten für Anwendungen etwa in Personalauswahl oder Kreditvergabe greifen ab dem 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete KI ab dem 2. August 2028.
- Die Aufsicht in Deutschland regelt das KI-MIG; Bußgelder für Verstöße gegen Art. 50 reichen bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Der typische Fehler
Ein Unternehmen liest von der Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten und legt das Thema bis 2027 zur Seite. Dabei gelten KI-Kompetenz und Kennzeichnung längst – und zwar für jeden, der ChatGPT, Bildgeneratoren oder einen Chatbot beruflich nutzt. Die Verschiebung betrifft nur die Hochrisiko-Pflichten. Wer sie mit einer Atempause für alles andere verwechselt, läuft in die Abmahnung oder in das Auskunftsersuchen der Marktüberwachung.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 3 (Begriffe), Art. 4 (KI-Kompetenz), Art. 5 (verbotene Praktiken), Art. 6 ff. (Hochrisiko), Art. 50 (Transparenz), Art. 99 (Sanktionen), Art. 111 (Übergangsregeln); Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI); KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026