Was das ist
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt, auch kostenlos. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet: das Unternehmen, das ChatGPT-Lizenzen kauft, den Chatbot des Softwareanbieters auf seiner Website einbindet oder ein Bewerbertool nutzt. Die Verordnung knüpft an diese Rollen unterschiedliche Pflichten.
Was das für Sie heißt
Als Betreiber müssen Sie für KI-Kompetenz sorgen, Transparenzpflichten gegenüber Kunden einhalten und bei Hochrisiko-Systemen Aufsicht, Protokolle und Information sicherstellen. Die Produktverantwortung liegt beim Anbieter. Das ändert sich in drei Fällen: Sie versehen ein fremdes System mit Ihrem Namen, Sie ändern seine Zweckbestimmung, oder Sie verändern es wesentlich, etwa durch Training mit eigenen Daten für einen neuen Einsatzzweck. Dann werden Sie Anbieter, mit allen Pflichten und ohne die Erfahrung eines Softwarehauses. Prüfen Sie bei jedem KI-Projekt zuerst die Rolle, dann die Pflichten. Und lassen Sie sich vom Anbieter vertraglich zusichern, dass sein System der Verordnung entspricht.
Der typische Fehler
Ein Handelsunternehmen baut auf einem großen Sprachmodell einen eigenen Beratungsassistenten, nennt ihn nach der eigenen Marke und bietet ihn Kunden an. Man hält sich für einen Nutzer der zugrunde liegenden KI. Rechtlich ist man Anbieter eines eigenen KI-Systems, mit Dokumentations-, Transparenz- und je nach Einsatz Hochrisiko-Pflichten. Die Frage nach der Rolle wurde nie gestellt, weil niemand sie kannte.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 3 Nr. 3 (Anbieter) und Nr. 4 (Betreiber); Art. 25 (Wechsel in die Anbieterrolle); Art. 4, 26, 50 (rollenbezogene Pflichten)