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Data Act

Boris BurowRechtsanwaltStand

Nutzer vernetzter Produkte haben Anspruch auf die Daten, die ihre Geräte erzeugen, und dürfen sie an Dritte weitergeben. Hersteller müssen den Zugang einbauen, Datensperr-Klauseln sind unwirksam.

Was das ist

Der Data Act regelt, wem die Daten gehören, die vernetzte Produkte erzeugen: Maschinen, Fahrzeuge, Sensoren, Haushaltsgeräte, dazu die verbundenen Dienste. Seit September 2025 gilt: Der Nutzer, also der Käufer oder Mieter des Produkts, darf auf diese Daten zugreifen und sie Dritten bereitstellen lassen, etwa einer freien Werkstatt oder einem alternativen Wartungsanbieter. Für Produkte, die ab dem 12. September 2026 in Verkehr kommen, muss der Zugang technisch von Anfang an eingebaut sein.

Was das für Sie heißt

Als Hersteller vernetzter Produkte müssen Sie Nutzungsdaten zugänglich machen, Nutzer vor Vertragsschluss darüber informieren und dürfen den Zugang nicht durch AGB ausschließen. Klauseln, die Daten allein dem Hersteller zuweisen, sind unwirksam. Als Nutzer gewinnen Sie: Sie können von Ihrem Maschinenlieferanten die Betriebsdaten Ihrer Anlagen verlangen, für eigene Auswertungen oder für Wartung durch Dritte. Verträge über Datennutzung zwischen Unternehmen unterliegen einer Fairnesskontrolle, ähnlich der AGB-Kontrolle.

Der typische Fehler

Ein Anlagenbauer bindet seine Kunden über exklusive Datenzugriffe an den eigenen Wartungsvertrag: Nur er sieht die Sensordaten, nur er kann Störungen diagnostizieren. Ein Kunde verlangt unter Berufung auf den Data Act die Daten für einen günstigeren Servicepartner. Die Sperrklausel ist unwirksam, der Anlagenbauer muss liefern und verliert das Wartungsgeschäft, das er auf Exklusivität gebaut hatte. Wer die Daten weiter verwerten will, muss das durch Leistung, nicht durch Sperre erreichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/2854; Art. 3 (Zugang by design für Produkte ab 12.9.2026); Art. 4, 5 (Zugangsrechte des Nutzers, Weitergabe an Dritte); Art. 13 (missbräuchliche Klauseln); anwendbar seit 12. September 2025

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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