Was das ist
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft schafft eine eigene Rechtsperson, die Verträge schließt, haftet und Vermögen hält. Die GmbH braucht 25.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung eingezahlt; die UG (haftungsbeschränkt) geht ab einem Euro, muss aber ein Viertel des Jahresgewinns zurücklegen, bis 25.000 Euro erreicht sind. Beide entstehen erst mit Eintragung ins Handelsregister.
Was das für Sie heißt
- Zwischen Notartermin und Eintragung besteht die Vor-GmbH. Wer in dieser Phase Verträge schließt, haftet persönlich, wenn die Eintragung scheitert oder das Kapital bis dahin aufgezehrt ist.
- Das Musterprotokoll spart Notarkosten, taugt aber nur für Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ohne besondere Regelungen. Bei mehreren Gesellschaftern gehört ein richtiger Gesellschaftsvertrag dazu.
- Das Stammkapital ist kein Sperrkonto. Nach der Eintragung darf die GmbH damit arbeiten. Es darf nur nicht an die Gesellschafter zurückfließen.
Der typische Fehler
Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital ein, überweisen es am nächsten Tag als „Darlehen“ zurück und lassen sich vom Geschäftsführer die Einzahlung versichern. Jahre später, in der Insolvenz, fordert der Verwalter das Kapital ein zweites Mal, mit Zinsen. Der Geschäftsführer macht sich zusätzlich strafbar. Die Einlage muss der Gesellschaft endgültig zur freien Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 5, 5a, 7, 11 GmbHG; § 8 Abs. 2 GmbHG (Versicherung bei Anmeldung); § 19 GmbHG (Leistung der Einlage); § 82 GmbHG (falsche Angaben)