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Vorvertrag

Boris BurowRechtsanwaltStand

Ein bindender Vertrag, einen Hauptvertrag später abzuschließen. Anders als ein Letter of Intent verpflichtet er, und er braucht dieselbe Form wie der Hauptvertrag.

Was das ist

Ein Vorvertrag verpflichtet beide Seiten, zu einem späteren Zeitpunkt einen bestimmten Vertrag abzuschließen, etwa den Kauf von Geschäftsanteilen, sobald die Finanzierung steht. Die wesentlichen Punkte des Hauptvertrags müssen schon feststehen. Damit unterscheidet er sich von der Absichtserklärung, dem Letter of Intent, der nur Verhandlungswillen dokumentiert und rechtlich unverbindlich bleibt.

Was das für Sie heißt

Bevor Sie ein Papier vor dem eigentlichen Vertrag unterschreiben, klären Sie, was es sein soll. Wollen Sie sich binden, damit die Gegenseite nicht abspringt, ist der Vorvertrag richtig. Wollen Sie flexibel bleiben, gehört ein ausdrücklicher Unverbindlichkeitsvorbehalt hinein. Braucht der Hauptvertrag eine besondere Form, gilt sie auch für den Vorvertrag: GmbH-Anteile und Grundstücke also nur beim Notar. Regeln Sie außerdem, was passiert, wenn der Hauptvertrag nicht zustande kommt, etwa durch eine Vertragsstrafe oder Kostenerstattung.

Der typische Fehler

Zwei Unternehmer einigen sich per E-Mail über den Verkauf einer GmbH, „Notartermin folgt“. Der Verkäufer bekommt ein besseres Angebot und steigt aus. Der Käufer hält ihn für gebunden, hat aber nichts in der Hand: Ohne notarielle Form ist der Vorvertrag über GmbH-Anteile nichtig. Umgekehrt binden sich Unternehmer manchmal ungewollt, weil ein „Term Sheet“ alle wesentlichen Punkte enthält und keinen Vorbehalt.

Rechtsgrundlage

§§ 145 ff., 311 Abs. 1 BGB (Vertragsfreiheit, Vorvertrag als Verpflichtungsvertrag); § 15 Abs. 4 GmbHG (Form bei Geschäftsanteilen); § 311b BGB (Grundstücke)

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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