Was das ist
Beim Unternehmensverkauf wechselt entweder die Gesellschaft selbst den Eigentümer, indem die Anteile verkauft werden (Share Deal), oder das Unternehmen verkauft seine Vermögensgegenstände, Verträge und Mitarbeiter einzeln an den Erwerber (Asset Deal). Der Share Deal einer GmbH braucht den Notar; der Asset Deal ist formfrei, aber jeder Vertrag muss einzeln übergehen.
Was das für Sie heißt
- Der Käufer prüft Ihr Unternehmen vorher (Due Diligence). Was er findet, drückt den Preis oder landet in den Garantien. Räumen Sie vorher auf: Verträge vollständig, Gesellschafterbeschlüsse dokumentiert, Marken eingetragen, Datenschutz in Ordnung.
- Der Garantiekatalog ist das Herzstück des Vertrags. Als Verkäufer haften Sie für die Richtigkeit Ihrer Zusagen, meist bis zu einer Höchstsumme und mit Verjährungsfrist. Verhandeln Sie beides.
- Beim Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch über, mit allen Rechten; Mitarbeiter können widersprechen. Kundenverträge gehen dagegen nur mit Zustimmung des Kunden über.
Der typische Fehler
Der Verkäufer unterschreibt einen Garantiekatalog von zwölf Seiten, ohne jede Zusage geprüft zu haben. Darin: „Alle Softwarelizenzen sind ordnungsgemäß erworben.“ Zwei Jahre nach dem Verkauf meldet sich ein Softwarehersteller wegen unterlizenzierter Installationen. Der Käufer holt sich die Nachzahlung beim Verkäufer über die Garantie zurück. Was man garantiert, muss man vorher wissen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 3, 4 GmbHG (Notarform beim Share Deal); §§ 433, 453 BGB (Rechtskauf); § 613a BGB (Betriebsübergang); § 415 BGB (Vertragsübernahme mit Zustimmung); § 25 HGB (Firmenfortführung)