Was das ist
Vertragsgestaltung heißt, die Absprache mit einem Kunden, Lieferanten oder Partner so festzuhalten, dass beide Seiten wissen, was sie schulden, und dass Sie im Konflikt eine Position haben. Das Gesetz füllt Lücken, aber selten in Ihrem Sinne. Ein guter Vertrag ist kurz, konkret und passt zum tatsächlichen Geschäft.
Was das für Sie heißt
- Fünf Punkte gehören in jeden Geschäftsvertrag: Was genau wird geleistet, was kostet es und wann ist es fällig, wer haftet wofür und bis zu welcher Höhe, wie lange läuft der Vertrag und wie kommt man heraus, welche Form gilt für Änderungen.
- Muster aus dem Netz passen fast nie. Sie stammen aus anderen Branchen, oft aus anderen Rechtsordnungen, und enthalten Klauseln, die als AGB unwirksam sind.
- Die teuerste Klausel ist die, die fehlt: keine Regelung zur Kündigung, keine zur Haftung, keine zu geistigem Eigentum.
Der typische Fehler
Der Vertrag wird für den guten Fall geschrieben. Beide Seiten sind sich einig, die Stimmung ist gut, Details wirken kleinlich. Zwei Jahre später will einer aussteigen, der andere nicht, und der Vertrag schweigt. Jetzt zählt jedes Wort, das nie geschrieben wurde. Verträge werden für den Tag gemacht, an dem man sich nicht mehr versteht.
Rechtsgrundlage
§ 311 BGB (Vertragsfreiheit); §§ 133, 157 BGB (Auslegung); §§ 305 ff. BGB (Grenzen bei vorformulierten Klauseln)