Was das ist
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle Vertragsklauseln, die Sie für mehr als einen Vertrag vorformuliert haben und der Gegenseite stellen. Ob sie „AGB“ heißen, ist egal; auch ein Standardvertrag ist AGB. Das Gesetz kontrolliert sie doppelt: Sind sie überhaupt Vertragsbestandteil geworden, und ist ihr Inhalt zulässig?
Was das für Sie heißt
Gegenüber Unternehmern genügt für die Einbeziehung ein Hinweis vor Vertragsschluss und die Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis auf der Rechnung kommt zu spät. Bei der Inhaltskontrolle sind Unternehmer weniger geschützt als Verbraucher, aber nicht schutzlos: Haftungsausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit, unbegrenzte Vertragsstrafen oder einseitige Preisänderungsrechte fallen auch im B2B-Geschäft. Eine unwirksame Klausel wird nicht auf das zulässige Maß reduziert, sondern gestrichen; es gilt dann das Gesetz. Schicken beide Seiten AGB, gelten die widersprechenden Teile beider nicht.
Der typische Fehler
Ein Unternehmen übernimmt AGB eines Wettbewerbers oder aus einem Generator und passt sie nicht an. Darin steht ein pauschaler Haftungsausschluss. Bei einem Schaden fällt die ganze Haftungsklausel weg, und es gilt die unbeschränkte gesetzliche Haftung. Eine zulässige Begrenzung auf den vertragstypischen Schaden hätte gehalten. Zu viel wollen führt zu gar nichts.
Rechtsgrundlage
§§ 305 bis 310 BGB; § 305 Abs. 2 BGB (Einbeziehung gegenüber Verbrauchern); § 310 Abs. 1 BGB (Unternehmer); § 307 BGB (Inhaltskontrolle)