Was das ist
Schadensersatz stellt Sie so, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. Verletzt Ihr Vertragspartner eine Pflicht, liefert zu spät, mangelhaft oder gar nicht, muss er den daraus entstandenen Schaden ersetzen, einschließlich entgangenem Gewinn. Ein Verschulden ist nötig, wird aber gesetzlich vermutet; die andere Seite muss sich entlasten.
Was das für Sie heißt
Prüfen Sie zuerst, ob Sie eine Frist setzen müssen. Schadensersatz statt der Leistung, also für die ausgebliebene Lieferung selbst, gibt es meist erst nach fruchtloser Fristsetzung. Schäden neben der Leistung, etwa Produktionsausfall durch eine mangelhafte Maschine, können Sie sofort verlangen. Dokumentieren Sie den Schaden konkret: Stillstandszeiten, Mehrkosten, entgangene Aufträge mit Belegen. Pauschale Behauptungen scheitern vor Gericht. Und rechnen Sie mit dem Einwand des Mitverschuldens, wenn Sie den Schaden hätten begrenzen können.
Der typische Fehler
Der Kunde verlangt nach einem Lieferverzug 80.000 Euro für einen verlorenen Großauftrag, kann aber weder den Auftrag noch den Zusammenhang belegen. Das Gericht spricht ihm 4.000 Euro für nachgewiesene Mehrkosten zu. Der Rest scheitert an der Beweislast. Wer Schadensersatz will, muss von der ersten Stunde an sammeln: E-Mails, Rechnungen, Zeugen.
Rechtsgrundlage
§§ 280 ff. BGB (Pflichtverletzung); § 281 BGB (statt der Leistung, Fristsetzung); § 252 BGB (entgangener Gewinn); § 254 BGB (Mitverschulden)