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Presserecht

Boris BurowRechtsanwaltStand

Was Medien, Bewertungsportale und Wettbewerber über Ihr Unternehmen sagen dürfen, und wie schnell Sie reagieren müssen: Gegendarstellung, Unterlassung, Löschung. Fristen von Tagen, nicht Wochen.

Was das ist

Das Presse- und Äußerungsrecht regelt den Konflikt zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und dem Schutz von Ruf, Persönlichkeit und Unternehmen auf der anderen Seite. Für Unternehmer relevant ist es bei kritischer Berichterstattung, bei Online-Bewertungen, bei Äußerungen ehemaliger Mitarbeiter oder von Wettbewerbern. Falsche Tatsachenbehauptungen müssen Sie nicht dulden; Meinungen und Werturteile grundsätzlich schon, solange sie nicht zur Schmähung werden.

Was das für Sie heißt

  • Trennen Sie Tatsache von Meinung. „Die Firma zahlt ihre Rechnungen nicht“ ist beweisbar und angreifbar. „Miserabler Service“ ist eine Meinung und bleibt stehen, sofern ihr ein realer Kontakt zugrunde liegt.
  • Gegen Presseveröffentlichungen gibt es die Gegendarstellung, die unverzüglich verlangt werden muss, meist binnen zwei Wochen. Daneben Unterlassung, Berichtigung, bei Verschulden Schadensersatz, alles im Eilverfahren.
  • Bei Bewertungsportalen läuft der Weg über den Betreiber: Beanstanden, Nachweis des Geschäftskontakts verlangen; kann der Bewerter den nicht liefern, muss das Portal löschen.

Der typische Fehler

Eine anonyme Bewertung wirft dem Unternehmen Betrug vor. Der Inhaber antwortet öffentlich, emotional, mit Details über den vermuteten Kunden. Jetzt gibt es zwei Probleme: Die Bewertung steht weiter, und die Antwort verletzt selbst Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Der richtige Weg war die Beanstandung beim Portal, sachlich, mit Frist. Die dauert zehn Tage und funktioniert in den meisten Fällen.

Rechtsgrundlage

Art. 5 GG; §§ 823, 824, 1004 BGB (Unterlassung, Kreditgefährdung); § 186 ff. StGB; Landespressegesetze (Gegendarstellung, z. B. § 11 LPresseG BW); BGH zu Bewertungsportalen (VI ZR 34/15, VI ZR 1244/20)

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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