Was das ist
Nutzergenerierte Inhalte sind alles, was Dritte auf Ihren Plattformen veröffentlichen: Produktbewertungen, Forenbeiträge, Kommentare, hochgeladene Fotos, Kundenprojekte in einer Galerie. Für diese Inhalte gelten Sie als Vermittler, nicht als Urheber. Solange Sie von einem Rechtsverstoß nichts wissen, haften Sie nicht. Sobald Sie einen Hinweis erhalten, müssen Sie prüfen und, wenn der Hinweis berechtigt ist, den Inhalt entfernen.
Was das für Sie heißt
Richten Sie einen erreichbaren Meldeweg ein und reagieren Sie auf Beschwerden binnen weniger Tage; der Digital Services Act verlangt für Plattformen ein förmliches Melde- und Abhilfeverfahren mit Begründung gegenüber Nutzer und Beschwerdeführer. Lassen Sie sich in den Nutzungsbedingungen die Rechte an Inhalten einräumen, die Sie weiterverwenden wollen, etwa Kundenfotos in der Werbung. Verbieten Sie klar, was nicht erlaubt ist, und behalten Sie sich die Löschung vor. Gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen sind Wettbewerbsverstöße; wer Bewertungen anzeigt, muss seit 2022 angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen.
Der typische Fehler
Ein Shop übernimmt Kundenfotos aus den Bewertungen in den Instagram-Feed und in Anzeigen. Ein Kunde, dessen Foto ein Kind zeigt, verlangt Unterlassung und Schadensersatz. Die AGB enthalten nichts zu Nutzungsrechten, die Bewertungsfunktion schon gar nicht. Was Nutzer hochladen, gehört ihnen, bis sie es Ihnen ausdrücklich einräumen.
Rechtsgrundlage
Art. 6, 16, 17 DSA (Haftungsprivileg, Melde- und Abhilfeverfahren); § 5b Abs. 3 UWG (Echtheit von Bewertungen); Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 23b, 23c (gefälschte Bewertungen); §§ 19, 31 UrhG; Art. 6 DSGVO