Was das ist
Die Abmahnung ist im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht der erste Schritt vor Gericht. Der Verletzte oder sein Anwalt beschreibt den Verstoß, verlangt eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und die Erstattung seiner Anwaltskosten, oft binnen einer Woche. Sie soll dem Abgemahnten die Chance geben, den Streit ohne Gericht zu beenden. Wer sie ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung.
Was das für Sie heißt
- Frist ernst nehmen, sofort prüfen lassen. Die Frist ist kurz, weil der Abmahnende sonst die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung verliert.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst und zu teuer. In fast allen Fällen ist eine modifizierte Erklärung möglich: enger, ohne Anerkenntnis, mit angemessener Vertragsstrafe. Sie bindet Sie trotzdem unbefristet.
- Prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen, etwa in Serie ohne echtes Wettbewerbsverhältnis, gibt es keinen Kostenerstattungsanspruch, und Sie können Ihre Kosten zurückverlangen.
- Bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten (Impressum, Preisangaben, Datenschutzerklärung) gilt für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter: keine Vertragsstrafe beim ersten Verstoß, Deckelung auf 1.000 Euro in einfachen Fällen, und ein abmahnender Wettbewerber bekommt seine Anwaltskosten nicht ersetzt. Prüfen lassen, bevor man zahlt.
Der typische Fehler
Der Geschäftsführer unterschreibt die beigefügte Erklärung, um Ruhe zu haben. Sie verpflichtet ihn, „jede Werbung mit Umweltbezug“ zu unterlassen, bei 10.000 Euro Vertragsstrafe je Fall. Ein Jahr später wirbt ein neuer Mitarbeiter mit „umweltfreundlicher Verpackung“, drei Anzeigen, 30.000 Euro fällig. Die modifizierte Erklärung hätte den konkreten Verstoß erfasst und sonst nichts.
Rechtsgrundlage
§ 13 UWG (Abmahnung, Kostenerstattung, Anforderungen); § 13 Abs. 4, § 13a UWG (Kostenerstattung und Vertragsstrafe bei kleinen Unternehmen); § 8c UWG (Missbrauch); § 97a UrhG; § 14 MarkenG i.V.m. § 13 UWG analog; § 12 UWG (Dringlichkeit)