Was das ist
Die einstweilige Verfügung ist Eilrechtsschutz: Das Gericht ordnet auf Antrag an, dass die Gegenseite ein Verhalten unterlässt, ohne Hauptverfahren und oft ohne mündliche Verhandlung. Im Wettbewerbs-, Marken- und Presserecht ist sie der Normalfall, weil dort jeder Tag zählt. Die Verfügung ergeht innerhalb von Tagen und wirkt, sobald sie zugestellt ist.
Was das für Sie heißt
- Als Angreifer müssen Sie schnell sein: Die Dringlichkeit entfällt je nach Gericht ein bis zwei Monate nach Kenntnis des Verstoßes. Wer sicher gehen will, rechnet mit einem Monat. Wer länger wartet, muss klagen.
- Als Angegriffener können Sie vorbeugen: Nach einer Abmahnung, die Sie für unberechtigt halten, hinterlegen Sie eine Schutzschrift beim zentralen Register. Das Gericht muss sie lesen, bevor es ohne Anhörung entscheidet.
- Gegen eine erlassene Verfügung gibt es den Widerspruch, aber bis zur Entscheidung gilt sie. Ein Verstoß kostet Ordnungsgeld bis 250.000 Euro. Die Verfügung muss binnen eines Monats vollzogen, also zugestellt werden, sonst verfällt sie.
Der typische Fehler
Die Abmahnung wird als Bluff eingeschätzt und bleibt unbeantwortet. Zwölf Tage später steht der Gerichtsvollzieher mit einer Verfügung des Landgerichts im Büro: Die gesamte Produktlinie darf nicht mehr beworben werden. Die Kosten liegen jetzt bei 5.000 Euro statt 1.500, und die Verhandlungsposition ist weg. Wer nach einer Abmahnung schweigt, verhandelt danach unter Zwang.
Rechtsgrundlage
§§ 935 ff. ZPO; § 12 Abs. 1 UWG (Dringlichkeitsvermutung); § 945a ZPO (Schutzschrift); § 929 Abs. 2 ZPO (Vollziehungsfrist); § 890 ZPO (Ordnungsgeld); § 945 ZPO (Schadensersatz bei Aufhebung)