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Domain-Treuhand

Boris BurowRechtsanwaltStand

Wer im Register als Inhaber steht, hat die Domain. Wird sie von einer Agentur, einem Dienstleister oder einem Treuhänder für Sie gehalten, brauchen Sie einen Vertrag, der die Herausgabe sichert.

Was das ist

Domain-Treuhand bedeutet, dass eine Domain nicht auf Ihr Unternehmen, sondern auf einen Dritten registriert ist, der sie für Sie hält: die Webagentur, ein IT-Dienstleister, ein Treuhänder für ein ausländisches Unternehmen oder ein Gesellschafter privat. Rechtlich zählt der Registereintrag. Der Treuhänder ist Inhaber mit allen Rechten, Sie haben nur einen vertraglichen Anspruch, wenn Sie ihn geregelt haben.

Was das für Sie heißt

Prüfen Sie im Whois oder bei der DENIC, wer als Inhaber Ihrer Domains eingetragen ist. Steht dort nicht Ihr Unternehmen, brauchen Sie einen schriftlichen Treuhandvertrag mit Herausgabeanspruch, Vollmacht zur Übertragung und einer Regelung für Insolvenz oder Streit mit dem Treuhänder. Für .de-Domains ist seit 2018 kein Wohnsitz in Deutschland mehr nötig; ausländische Unternehmen können selbst Inhaber sein und brauchen keinen Treuhänder mehr. Der beste Zeitpunkt für die Umregistrierung ist, solange man sich gut versteht. Der Auth-Code für den Providerwechsel gehört zu Ihnen, nicht zur Agentur.

Der typische Fehler

Die Agentur hat vor sechs Jahren die Domain „nebenbei“ registriert, auf sich selbst. Jetzt gibt es Streit über die letzte Rechnung, und die Agentur verweigert die Freigabe. Die Website ist unerreichbar, die E-Mails kommen nicht an. Rechtlich hat das Unternehmen Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis, aber der Weg dorthin führt über eine einstweilige Verfügung und dauert Wochen. Die Domain ist der wichtigste Vermögenswert, der regelmäßig nicht im Anlagevermögen steht.

Rechtsgrundlage

DENIC-Domainrichtlinien und -bedingungen (Inhaberschaft, Übertragung); §§ 662, 667 BGB (Herausgabe aus Auftrag); § 12 BGB, § 15 MarkenG (Namens- und Kennzeichenschutz)

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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