Was das ist
Mangelhaft ist eine Ware oder ein Werk, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt eine Vereinbarung, zählt, ob sich die Sache für die vorausgesetzte Verwendung eignet und wie vergleichbare Produkte üblicherweise beschaffen sind. Auch eine falsche Montage oder eine fehlerhafte Anleitung ist ein Mangel.
Was das für Sie heißt
- Schreiben Sie auf, was Sie erwarten: Leistungsdaten, Material, Toleranzen, Schnittstellen. Ein Pflichtenheft oder eine technische Spezifikation im Vertrag ist Ihre stärkste Position.
- Als Lieferant gilt das umgekehrt: Was Sie im Angebot oder auf der Website versprechen, wird Teil der geschuldeten Beschaffenheit. Prospektangaben binden.
- Die Beweislast liegt beim Käufer, sobald er die Sache angenommen hat. Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos, Messwerten und Datum.
Der typische Fehler
Der Vertrag besteht aus einem Angebot mit zwei Zeilen und einer Auftragsbestätigung. Was die Anlage leisten sollte, steht in E-Mails, Präsentationen und im Kopf des Vertriebs. Im Streit muss das Gericht daraus die vereinbarte Beschaffenheit rekonstruieren. Das kostet ein Sachverständigengutachten und dauert zwei Jahre. Eine Seite Spezifikation hätte das vermieden.
Rechtsgrundlage
§ 434 BGB (Sachmangel Kauf); § 633 BGB (Werkmangel); § 435 BGB (Rechtsmangel)