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Marken- und Urheberrecht·4 Min

Kein Markenschutz für „420": Warum starke Namen im Marketing oft schwache Marken sind

Boris BurowRechtsanwalt

Das Bundespatentgericht hat im Juli 2026 entschieden, dass die Zahl „420" nicht als Marke eingetragen werden kann. Für jedes Unternehmen, das gerade an einem neuen Produkt- oder Firmennamen arbeitet, ist dieser Fall lehrreich: Er zeigt, woran eine Markenanmeldung in der Praxis am häufigsten scheitert – nicht an älteren Rechten Dritter, sondern am eigenen Wunschzeichen.

Warum „420" keinen Markenschutz bekommt

Ein Unternehmen wollte die Zahl „420" als Wortmarke für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte ab, das Bundespatentgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der Grund: „420" gilt als allgemein bekannter Code für Cannabis. In den betroffenen Branchen – Medizin und Pharmazie, Lebensmittel und Getränke, Tabak, Handel, Werbung und Forschung – ist diese Bedeutung geläufig. Wer die Zahl auf einer Packung sieht, denkt deshalb nicht an ein bestimmtes Unternehmen, sondern an einen Inhaltsstoff oder einen Verwendungszweck. Genau das ist der Knackpunkt: Eine Marke muss auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb hinweisen. Fehlt diese sogenannte Unterscheidungskraft, gibt es keine Eintragung. Der Einwand der Anmelderin, im medizinischen Bereich sei der Code kaum bekannt, half nicht.

Was das für Ihre Markenanmeldung bedeutet

Die Entscheidung betrifft weit mehr als die Cannabisbranche. Sie beschreibt ein Muster, das in jedem Markt gilt: Je mehr ein Name über das Produkt aussagt, desto schwächer ist er rechtlich. Marketing und Markenrecht ziehen hier in entgegengesetzte Richtungen. Ein Name, der sofort erklärt, worum es geht, verkauft sich leicht – und lässt sich meist nicht schützen. Das gilt auch für Szene- und Trendbegriffe, für englische Ausdrücke und für Zahlen oder Kürzel, die in einer Branche eine feste Bedeutung haben.

Zwei praktische Folgen sollten Sie kennen. Erstens: Das Amt prüft von sich aus nur, ob das Zeichen überhaupt als Marke taugt. Ob eine ältere, ähnliche Marke existiert, prüft es nicht – dieses Risiko tragen Sie selbst. Zweitens: Die Amtsgebühren sind auch bei einer Zurückweisung verloren, die investierte Zeit ebenfalls. Richtig teuer wird es aber erst, wenn Sie den Namen bereits auf Verpackungen, Website, Fahrzeugen und Messeständen ausgerollt haben.

Was Sie vor der Anmeldung prüfen sollten

  • Das Zeichen selbst: Beschreibt der Name die Ware, ihre Eigenschaften oder ihren Zweck? Ist er in der Branche ein gängiger Begriff? Prüfen Sie das auch für Fremdsprachen, Abkürzungen und Zahlen.
  • Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Ein Zeichen kann für manche Waren beschreibend und für andere völlig unbedenklich sein. Ein präzise zugeschnittenes Verzeichnis entscheidet oft darüber, ob eine Anmeldung durchgeht – und wie weit Ihr Schutz später reicht.
  • Ältere Rechte: Eine Recherche muss ähnliche Zeichen erfassen, nicht nur identische. Auch Firmennamen und Domains gehören dazu.
  • Realistische Alternativen: Eine Wort-Bild-Marke mit prägnanter Grafik kann eine Eintragung retten. Der Schutz beschränkt sich dann aber im Wesentlichen auf die grafische Gestaltung – den Wortbestandteil dürfen Wettbewerber weiter verwenden. Der Weg über eine langjährige, nachweisbare Bekanntheit im Markt ist möglich, in der Praxis jedoch aufwendig und teuer.

Wenn das Amt bereits beanstandet hat

Eine Beanstandung ist noch keine endgültige Absage. Sie können Stellung nehmen, das Verzeichnis einschränken und so den kritischen Teil herausnehmen. Gegen einen zurückweisenden Beschluss läuft eine Frist von einem Monat – sie ist knapp und wird häufig übersehen. Wichtig ist eine nüchterne Abwägung: Lohnt sich der Rechtsbehelf, oder ist ein neuer, kennzeichnungsstärkerer Name der schnellere und günstigere Weg?

Unsere Empfehlung

Klären Sie die Schutzfähigkeit, bevor Sie in den Namen investieren – nicht danach. Drei Schritte reichen in den meisten Fällen: eine ehrliche Einschätzung des Zeichens, eine Ähnlichkeitsrecherche und ein sauber formuliertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Wer diese Reihenfolge einhält, spart sich teure Korrekturen an einer bereits eingeführten Marke.

Wir begleiten Unternehmen von der Auswahl des Zeichens über Recherche und Anmeldung bis zur Verteidigung der eingetragenen Marke gegen Wettbewerber. Sprechen Sie uns an, bevor die Druckerei startet.

Wenn Sie das betrifft: Marken- und Urheberrecht →

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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