burow.legal

Nachweisgesetz

Boris BurowRechtsanwaltStand

Die Pflicht, jedem Mitarbeiter die wesentlichen Vertragsbedingungen in festen Fristen zu dokumentieren. Seit 2025 reicht Textform mit Empfangsbestätigung. Verstöße kosten bis 2.000 Euro je Fall.

Was das ist

Das Nachweisgesetz verpflichtet Sie, jedem Mitarbeiter die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses niederzulegen: Vertragsparteien, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung mit allen Bestandteilen, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und -verfahren, Probezeit, Fortbildungsanspruch, Hinweis auf Tarifverträge und betriebliche Altersversorgung. Ein vollständiger Arbeitsvertrag erfüllt das, ein Standardvertrag von 2019 meist nicht.

Was das für Sie heißt

Die Fristen sind gestaffelt: Name, Vergütung und Arbeitszeit am ersten Arbeitstag, der Großteil binnen sieben Tagen, der Rest binnen eines Monats. Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz genügt die Textform, also ein PDF per E-Mail, wenn der Mitarbeiter das Dokument speichern und ausdrucken kann und Sie den Empfang bestätigen lassen. Ausgenommen sind Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa Bau, Gastronomie, Logistik: dort bleibt es bei Papier mit Unterschrift. Wer den Nachweis auf Papier verlangt, bekommt ihn. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 2.000 Euro je Fall.

Der typische Fehler

Der Betrieb nutzt einen Arbeitsvertrag, der seit Jahren unverändert ist. Es fehlen die Angaben zum Kündigungsverfahren, zur Zusammensetzung der Vergütung und zur Probezeit. Bei einer Prüfung des Zolls oder in einem Kündigungsstreit wird das zum Hebel: Bußgeld, und der Mitarbeiter beruft sich auf Unklarheiten, die zu seinen Gunsten gehen. Das Vertragsmuster einmal aktualisieren kostet eine Stunde.

Rechtsgrundlage

§ 2 NachwG (Inhalt, Fristen, Textform); § 3 NachwG (Änderungen); § 4 NachwG (Bußgeld); § 2a SchwarzArbG (Ausnahmebranchen)

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Kontakt

Neu bei uns? Ein Gespräch genügt.

Fünfzehn Minuten, kostenfrei: Sie schildern, was los ist. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen – und was es kostet.

Sie sind bereits Mandant? Dann wie gewohnt: Anruf oder WhatsApp.

Telefon 0721 98191979WhatsApp 0172 6939399