Was das ist
Der Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben, das Ihre Geldforderung dem Schuldner zustellt, ohne dass ein Richter sie prüft. Sie beantragen ihn online beim zentralen Mahngericht, geben Betrag und Grund an, mehr nicht. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, folgt auf Ihren Antrag der Vollstreckungsbescheid, und Sie haben einen Titel.
Was das für Sie heißt
Der Mahnbescheid lohnt sich bei Forderungen, gegen die der Kunde nichts Substanzielles einwenden wird: die unbezahlte Rechnung, die er nie beanstandet hat. Er hemmt die Verjährung, kostet wenig und dauert bei Ruhe auf der Gegenseite vier bis sechs Wochen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht es ins normale Klageverfahren, mit Begründung, Beweisen und Gerichtskosten. Bei streitigen Forderungen sparen Sie sich den Umweg und klagen direkt. Der Antrag muss die Forderung so bezeichnen, dass der Schuldner weiß, worum es geht, sonst ist der spätere Titel angreifbar.
Der typische Fehler
Ein Unternehmer beantragt den Mahnbescheid für eine Forderung, die der Kunde wegen angeblicher Mängel schon schriftlich zurückgewiesen hat. Der Widerspruch kommt prompt, das Verfahren wird an das Streitgericht abgegeben, und es sind drei Monate vergangen, ohne dass etwas gewonnen wäre. Vorher zu fragen, ob der Kunde streiten wird, hätte die Zeit gespart.
Rechtsgrundlage
§§ 688 bis 703d ZPO; § 694 ZPO (Widerspruch, zwei Wochen); § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB (Hemmung der Verjährung)