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Forderungsinkasso

Boris BurowRechtsanwaltStand

Offene Forderungen eintreiben lassen, außergerichtlich und gerichtlich. Im Verzug trägt der Schuldner die Kosten, und für Routinefälle gibt es den Selbstbedienungsweg.

Was das ist

Forderungsinkasso ist das systematische Eintreiben unbezahlter Rechnungen: Mahnung mit Frist, Mahnbescheid, Vollstreckung. Das können Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte übernehmen. Der Unterschied liegt in der Reichweite: Ein Anwalt kann klagen und vollstrecken, ein Inkassobüro muss dafür einen Anwalt einschalten.

Was das für Sie heißt

Ab Verzug des Schuldners sind die Kosten der Rechtsverfolgung Verzugsschaden: Anwalts- und Inkassogebühren in gesetzlicher Höhe holen Sie vom Schuldner zurück, wenn er zahlungsfähig ist. Bei zahlungsunfähigen Schuldnern bleiben Sie darauf sitzen; deshalb lohnt vor der Beauftragung ein Blick in Handelsregister und Insolvenzbekanntmachungen. Für viele kleine Forderungen rechnet sich ein standardisierter Ablauf mit festen Fristen mehr als die Einzelbearbeitung.

Der typische Fehler

Forderungen werden erst nach einem Jahr abgegeben, wenn der Kontakt zum Kunden abgebrochen ist und die Unterlagen unvollständig sind. Bis dahin hat der Schuldner andere Gläubiger bedient, die schneller waren. Wer nach der zweiten Mahnung abgibt, bekommt sein Geld deutlich öfter. Verjährung droht zudem: Drei Jahre zum Jahresende, und die Forderung ist wertlos.

Rechtsgrundlage

§§ 286, 288 Abs. 4 BGB (Verzugsschaden, Rechtsverfolgungskosten); § 10 RDG (Inkassodienstleistungen); §§ 195, 199 BGB (Regelverjährung)

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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