KI-Inhalte im Unternehmen: Wer haftet, wenn ChatGPT kopiert?
Boris BurowRechtsanwalt
Ein Kinderbuch-Verlag, ein bekannter Autor und eine Illustratorin klagen seit August 2026 vor dem Landgericht München I gegen den europäischen Betreiber von ChatGPT. Der Vorwurf: Schon einfache Eingaben genügten, damit die KI Geschichten und Bilder zur Reihe „Das NEINhorn“ ausgibt, die dem Original sehr nahekommen – bis hin zu fertigen Druckvorlagen mit Cover, Impressum und erfundener ISBN. Für Sie als Unternehmer ist daran weniger der Prozess interessant als die Frage dahinter: Was passiert, wenn die KI, mit der Ihr Marketing arbeitet, fremde Werke reproduziert?
Warum ein Kinderbuch-Streit Ihr Marketing betrifft
Die Kläger stützen sich auf einen technischen Befund: Wenn ein Modell auf simple Anfragen hin sehr detailgetreue Fassungen eines geschützten Werks liefert, spricht viel dafür, dass dieses Werk im Modell gespeichert ist – Fachleute sprechen von „Memorisierung“. Diese Argumentation ist nicht neu. Das Landgericht München I hat im November 2025 im Verfahren der GEMA gegen OpenAI bereits entschieden, dass die Speicherung von Liedtexten im Modell und deren Ausgabe urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen sind. Rechtskräftig ist das nicht, die Sache geht in die nächste Instanz. Die Richtung ist aber erkennbar.
Für Ihr Unternehmen heißt das: Generative KI ist keine Quelle rechtlich unbedenklicher Inhalte. Sie kann Figuren, Bildstile, Textpassagen oder Layoutelemente ausgeben, an denen andere Rechte halten – ohne dass Sie das am Ergebnis erkennen.
Wer haftet für KI-generierte Inhalte?
Hier liegt der eigentliche Punkt für Sie. Die Klagen der Rechteinhaber richten sich derzeit gegen die KI-Anbieter. Das entlastet Sie als Nutzer nicht. Wenn Sie ein KI-generiertes Bild in eine Anzeige setzen, einen KI-Text auf Ihre Website stellen oder ein KI-Motiv auf Produkte drucken, verbreiten Sie den Inhalt – und dafür gelten die ganz normalen Regeln des Urheberrechts.
Drei Konsequenzen, die Sie kennen sollten:
- Unterlassung greift verschuldensunabhängig. Ob Sie wussten, dass die KI kopiert hat, spielt für den Unterlassungsanspruch keine Rolle. Abmahnung, Kosten und Rückruf einer Kampagne treffen Sie auch bei gutem Glauben.
- Ein Hinweis „KI-generiert“ schützt nicht. Transparenz ist sinnvoll, beseitigt aber keine Rechtsverletzung gegenüber Dritten.
- Zusagen des Anbieters sind begrenzt. Manche Anbieter versprechen Geschäftskunden eine Freistellung von Urheberrechtsansprüchen. Diese Zusagen gelten meist nur für bestimmte Tarife und entfallen, wenn Nutzer gezielt auf geschützte Inhalte hinprompten. Prüfen Sie, welche Version Ihre Mitarbeiter tatsächlich einsetzen.
Was gehört Ihnen an dem, was die KI erzeugt?
Weniger, als viele annehmen. Urheberrechtlichen Schutz genießt nur, was ein Mensch geschaffen hat. Ein Bild, das im Wesentlichen aus einem Prompt entstanden ist, ist kein geschütztes Werk – Ihr Wettbewerber darf ein identisches Motiv verwenden, ohne dass Sie dagegen vorgehen können. Für Logos, Verpackungsdesigns und Kampagnenmotive, die Sie langfristig exklusiv nutzen wollen, ist rein KI-generiertes Material daher die falsche Grundlage. Markenrechtlicher Schutz bleibt möglich, ersetzt aber nicht die fehlende Exklusivität am Motiv selbst.
Spiegelbildlich lohnt der Blick auf Ihre eigenen Inhalte: Texte, Fotos, Datenbanken und Produktbeschreibungen dürfen für KI-Training grundsätzlich ausgewertet werden, solange Sie dem nicht widersprechen. Ein solcher Nutzungsvorbehalt muss maschinenlesbar sein und gehört in die Website-Konfiguration und in die Nutzungsbedingungen – nicht in eine Fußnote.
Was Sie jetzt konkret regeln sollten
Sie müssen KI nicht aus dem Unternehmen verbannen. Sie brauchen aber klare Spielregeln:
- Eine schriftliche KI-Richtlinie. Welche Tools sind freigegeben, welche Inhalte dürfen damit erstellt werden, was ist tabu – etwa das Nachahmen erkennbarer Stile, Figuren oder Marken.
- Eine Freigabeschleife vor Veröffentlichung. Bild- und Textergebnisse werden vor dem Livegang geprüft, auffällige Ähnlichkeiten dokumentiert und verworfen. Bewahren Sie Prompts und Zwischenstände auf; im Streitfall sind sie Ihr Nachweis.
- Verträge mit Agenturen und Freelancern nachziehen. Lassen Sie sich zusichern, ob und wie KI eingesetzt wird, und regeln Sie Rechteübertragung und Freistellung ausdrücklich.
- Eigene Inhalte absichern. Nutzungsvorbehalt setzen, Lizenzbedingungen aktualisieren.
Die Gerichte werden in den nächsten Jahren klären, wie weit die Verantwortung der Anbieter reicht. Bis dahin entscheidet vor allem eines darüber, ob Sie ruhig schlafen: ob in Ihrem Haus geregelt ist, wer welche KI-Ergebnisse wofür verwenden darf.
Wir unterstützen Unternehmen aus Karlsruhe und der Region dabei, KI-Richtlinien aufzusetzen, Agentur- und Lizenzverträge anzupassen und eigene Inhalte gegen unerwünschte Auswertung abzusichern – pragmatisch und ohne Ihre Prozesse auszubremsen. Sprechen Sie uns an.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Frage zum Thema? Sprechen Sie uns an.
Wenn dieser Beitrag eine Frage in Ihrem Unternehmen aufwirft — rufen Sie an oder buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir sagen Ihnen direkt, ob und wie wir Sie beraten können.
Lieber schreiben? Zum Kontaktformular
Sie sind bereits Mandant? Dann wie gewohnt: Anruf oder WhatsApp.