EU-Icons zur KI-Kennzeichnung — Annex 1 des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content

Zusammengestellt von burow.legal, Stand 21. Oktober 2026. Quelle und Anleitung: https://burow.legal/ki-kennzeichnungspflicht#icons

Dateien (amtliche PNG-Fassungen, je schwarz/weiß, deckend/transparent):
- LABEL_AI GENERATED_black transparent.png
- LABEL_AI GENERATED_black.png
- LABEL_AI GENERATED_white transparent.png
- LABEL_AI GENERATED_white.png
- LABEL_AI MODIFIED_black transparent.png
- LABEL_AI MODIFIED_black.png
- LABEL_AI MODIFIED_white transparent.png
- LABEL_AI MODIFIED_white.png
- LABEL_AI_black transparent.png
- LABEL_AI_black.png
- LABEL_AI_white transparent.png
- LABEL_AI_white.png

Varianten:
- „AI GENERATED": vollständig KI-erzeugter Inhalt
- „AI MODIFIED": KI-manipulierter oder teilweise veränderter Inhalt
- „AI": Basis-Icon zur Ergänzung um eine interaktive zweite Ebene oder ein alternatives Textlabel

Gestaltungsvorgaben (Code of Practice, Measure 1.1):
- Hauptelement ist das großgeschriebene englische Akronym „AI". Die Landessprache ist nur zulässig, soweit das Englische mit nationalem Sprachenrecht unvereinbar ist.
- Die Buchstaben müssen dieselbe vertikale Ausdehnung haben; beim Skalieren sind die Proportionen zu wahren.
- Ausdrücklich empfohlen: das Akronym um die Angabe zu ergänzen, ob der Inhalt KI-manipuliert oder KI-erzeugt ist — im Icon oder daneben —, und in einer interaktiven zweiten Ebene offenzulegen, was verändert wurde.
- Größe und Stil dürfen je nach Kontext variieren, solange die Kennzeichnung klar, zugänglich, lesbar und erkennbar bleibt. Es gibt keine Pixelvorgabe.
- Nutzung frei, ohne Namensnennung gegenüber der Kommission oder dem AI Office. Jeweils vier Hintergrundvarianten: schwarz, weiß, schwarz 50 %, weiß 50 %.

Platzierung (Code of Practice, Sektion 2, Sub-measure 1.2.2):
- Bild: Icon an geeigneter Stelle ohne überlagernde Elemente, z. B. obere rechte Ecke; eingebettet, nicht nur als Bildunterschrift; Alt-Text.
- Video: am Anfang, wo möglich in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Unterbrechungen.
- Audio: hörbarer Hinweis am Anfang; ein Audio-Icon gibt es noch nicht.
- Text: oberhalb oder am Anfang des Textes, nahe der Überschrift oder im Kolophon.

Empfehlung von burow.legal: Unsere Empfehlung: das englische Akronym „AI" im Icon plus ein deutscher Textzusatz daneben. Beides, nicht entweder/oder — exakt der vom Code vorgesehene Weg, und bei technikfernen Zielgruppen rät auch die Wettbewerbszentrale zu deutschen Begriffen.

Nutzung der Icons: frei, ohne Namensnennung gegenüber der Kommission oder dem AI Office.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Sie gibt die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder. Die Guidelines der Kommission sind ausdrücklich unverbindlich; verbindlich auslegen kann Art. 50 nur der Europäische Gerichtshof. Rechtslage, Behördenpraxis und Plattformregeln ändern sich; Angaben zu Plattformen und Werkzeugen sind Momentaufnahmen vom 21.10.2026.